Travel Reference
In-Depth Information
weise mit Ver- und Entsorgungsein-
richtung. Viele Gemeinden stellen ei-
gene Plätze zur Verfügung. Ein emp-
fehlenswerter Tourenführer ist das bei
R EISE K NOW -H OW erschienene Buch
Die schönsten Routen durch die
Provence“ mit detaillierten Park-,
Camping- und Stellplatzbeschreibun-
gen sowie GPS-Daten.
Schweiz: Schosshaldenstrasse 46, 3006
Bern, Tel. 031-3592111, Fax 031-3592191,
www.ambafrance-ch.org
Zoll
In allen EU- und EFTA-Mitgliedstaa-
ten gelten weiterhin nationale Ein-,
Aus- oder Durchfuhrbeschränkun-
gen, z.B. für Tiere, Pflanzen, Waffen,
starke Medikamente und Drogen
(auch Cannabisbesitz und -handel).
Zollfrei einführen darf man persön-
liches, gebrauchtes Reisegut, Reise-
proviant sowie alkoholfreie Getränke.
Waren, die zu gewerblichen Zwecken
verwendet werden, müssen grund-
sätzlich beim Finanzamt zur Umsatz-
steuer und sofern sie der Verbrauchs-
steuer unterliegen auch beim Haupt-
zollamt angemeldet werden.
Ein- und Ausreise-
bestimmungen
Reisedokumente
Bürger der EU-Staaten und Schwei-
zer benötigen zur Einreise nach Frank-
reich einen gültigen Reisepass oder
Personalausweis. Kinder unter 16 Jah-
ren müssen entweder im Pass eines El-
ternteils eingetragen sein oder einen
Kinderausweis mitführen.
Für Autofahrer ist das Mitführen von
Führerschein und Fahrzeugschein
Pflicht, zudem verlangen die Polizei-
beamten bei einem Unfall meist die
Grüne Versicherungskarte.
In Deutschland, Österreich oder der
Schweiz lebende Staatsbürger von
Nicht-EU-Staaten sollten sich bei der
entsprechenden diplomatischen Ver-
tretung Frankreichs nach der Notwen-
digkeit eines Visums erkundigen:
Freimengen innerhalb EU-Ländern
Tabakwaren (für Personen über 17 Jahre):
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200
Zigarren oder 1 kg Tabak oder eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol (für Personen über 17 Jahre): 90 l
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) oder
110 l Bier oder 10 l Spirituosen über 22 Vol.-%
oder 20 l unter 22 Vol.-% oder eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren.
Anderes: 10 kg Kaffee und 20 Liter Kraft-
stoff im Benzinkanister.
Freimengen für Reisende aus
z.B. einem Drittland (Schweiz)
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteili-
ge Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 1 l
Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l Spirituo-
sen (unter 22 Vol.-%) oder eine anteilige Zu-
sammenstellung dieser Waren, und 4 l nicht-
schäumende Weine, und 16 l Bier.
Andere Waren: 10 Liter Kraftstoff im Ben-
zinkanister; für See- und Flugreisende bis zu
Deutschland: Pariser Platz 5, 10117 Berlin,
Tel. 030-590039000, Fax 030-590039171,
www.botschaft-frankreich.de.
Österreich: Technikerstraße 2, 1040 Wien,
Tel. 031-502750, Fax 031-50275168, www.
ambafrance-at.org
 
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