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8.5 Anpassung der Planung
Entspricht die Prognose der geologischen Verhältnisse nicht der tatsächlich angetrof-
fenen Situation, ist die Planung mitunter anzupassen. Wird zum Beispiel während der
Projektausf ü hrung im Gr ü ndungsbereich eines geplanten Bauwerks eine nicht tragfä-
hige Zone identiiziert, ist es durch gezielte Ma ß nahmen wie zum Beispiel einer Ver-
dichtung oder einem Bodenaustausch möglich, den Baugrund ausreichend zu verbes-
sern und tragfähig zu machen. Werden bei Aushubma ß nahmen im Gebirge zerr ü ttete
Zonen entdeckt, lassen sich diese durch Injektionen stabilisieren. Gibt es Hinweise auf
eine mögliche Kontamination des Untergrundes, werden Untersuchungen eingeleitet,
um die Quelle der Schadstofe zu orten.
Eine Diskrepanz zwischen Vorhersage und Befund f ü hrt fast immer zu einer Erhö-
hung des Aufwands, zu einer Verzögerung im Bauablauf und zu zusätzlichen Kosten.
In manchen Fällen ist die Klärung, wer f ü r die Zusatzkosten aufzukommen hat, Ge-
genstand langjähriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Auch ein guter und erfahrener Ingenieurgeologe wird nie davor gefeit sein, eine
Fehlprognose zu den geologischen Verhältnissen abzugeben. Dies liegt in der Natur
der Erkundungsma ß nahmen, die nur punktuelle und unscharfe Informationen lie-
fern (Kapitel 4). Ein guter Ingenieurgeologe wird sich jedoch im Klaren dar ü ber sein,
was er alles nicht wei ß . Und er wird dies in seinen Berichten auch deutlich machen
(Kapitel 5). Die Präzisierung der Unsicherheiten ist eine wesentliche Komponente bei
der ingenieurgeologischen Stellungnahme. Sie klärt den Autraggeber ü ber mögliche
Risiken auf und sch ü tzt alle Beteiligten vor unvorhersehbaren Gefahren und nach-
träglichen Anspr ü chen.
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