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desto eher werden systematische Abweichungen, z. B. durch Pulsation der Strö-
mung, ausgeglichen.
Zur Positionierung des Flügels im Messprofil stehen als Befestigung Mess-
gestänge und Seilkrananlagen zur Verfügung, die je nach Gewässertiefe, vorhan-
denen Strömungsverhältnissen und vorhandener Infrastruktur (Messsteg, Brücke
etc.) eingesetzt werden. Hierüber wird in Kap. 4.5.12 ausführlich berichtet. Le-
diglich die flügelspezifischen Befestigungsmöglichkeiten sollen hier behandelt
werden:
a) Flügelstangen:
Standardmäßig handelt es sich hierbei um Metallstangen von 20 mm Durchmes-
ser, in die eine cm-Einteilung eingraviert ist. Es gibt zum einen die Möglichkeit,
den Messflügel mittels einer Rändelschraube direkt an der Stange zu befestigen,
wie in Abb. 4.16 zu sehen. Dies hat den Nachteil, dass für jede neue Positionie-
rung in einer Messlotrechten Messflügel und Gestänge aus dem Wasser genom-
men werden müssen.
Um dies zu vermeiden, wurden Verstellvorrichtungen (s. Abb. 4.17 ) entwickelt,
die über das eigentliche Messgestänge gestülpt eine einfache Tiefenpositionie-
rung in einer Messlotrechten ermöglichen, ohne dass das Messgerät zur Tiefen-
einstellung herausgenommen werden muss. Dies ist insbesondere bei größeren
Messtiefen von Vorteil.
Neben dem 20 mm-Gestänge gibt es noch schwere Flügelstangen (Ø 33 mm)
mit ovalem Grundriss, die bei großen Messtiefen und/oder hohen Strömungs-
geschwindigkeiten eingesetzt werden, sowie kleine Flügelstangen mit 9 mm
Durchmesser, die bei Klein- oder Laborflügeln zum Einsatz kommen. Flügel,
die an solchen Messgestängen befestigt im Einsatz sind, werden auch „Stangen-
flügel“ genannt.
b) Einsatz am Seil:
Für die Geschwindigkeitsmessung in tieferen Gewässern und bei höheren Fließ-
geschwindigkeiten kann der Messflügel an einem Stahlseil aufgehängt, mit Hilfe
einer Seilwinde in die gewünschte Messposition bewegt bzw. abgesenkt wer-
den. Damit das Messgerät in der Strömung eine möglichst stabile Lage hat und
nicht zu stark abdriftet, ist der Schwimmkörper mit einem hinten angesetzten
Schwimmsteuer und je nach Strömungsgeschwindigkeit mit Belastungsgewich-
ten zwischen 10 und 100 kg ausgestattet. Abb. 4.18 zeigt eine Einfachwinde mit
25 kg Belastungsgewicht, die als mobile Messeinrichtung von Brücken oder
auch von einem Boot aus eingesetzt werden kann. Der Schwimmkörper und das
Schwimmsteuer sind gut zu erkennen.
So eingesetzte hydrometrische Flügel werden auch „Schwimmflügel“ genannt.
Häufig werden Schwimmflügel an festinstallierter, auch mittels einer das Ge-
wässer überspannenden Seilkrananlage an die vorgesehenen Messpunkte gefahren;
dies wird in Kap. 4.5.12 eingehend behandelt.
Hersteller von Messflügeln und Zubehör können den Firmeninformationen und
-produkten am Ende von Kap. 4 entnommen werden.
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