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Objekte und Regeln zusammen bilden das abstrakte Wissen der Wissensbasis.
Wird das regelbasierte System auf einen speziellen Fall angewandt, so kommt noch
das konkrete Wissen ( fallspezifisches Wissen ) hinzu, in dem sowohl unmittelbare Be-
obachtungen oder Befunde als auch abgeleitetes Wissen uber die aktuelle Situation
gespeichert sind. Im Zusammenhang mit fallspezifischem Wissen benutzt man oft
den Begriff der Evidenz , um zu betonen, dass fur ein Faktum stichhaltige Anhalts-
punkte oder konkrete Beweise vorliegen. Manchmal wird auch das beobachtbare
Wissen selbst als “Evidenz” bezeichnet (vgl. Abschnitt 2.6.1).
Beispiel 4.5 (Geldautomat) Kehren wir noch einmal zum Geldautomaten
zuruck. Das abstrakte Wissen besteht hier aus den folgenden Objekten und ihren
moglichen Werten und aus den in Abbildung 2.1 bzw. Abbildung 4.1 aufgefuhrten
Regeln:
Parameter
mogliche Werte
Karte
{
gultig, ungultig
}
PIN
{
richtig, falsch
}
Versuche
{uberschritten, nicht uberschritten}
Kontostand
{ausreichend, nicht ausreichend}
Betrag
{≤ Maximalbetrag, > Maximalbetrag}
Auszahlung
{
soll erfolgen, soll nicht erfolgen
}
Kartenruckgabe
{
ja, nein
}
Nun tritt der Kunde Franz Habenichts an den Geldautomaten und mochte Geld
abheben. Herr Habenichts besitzt eine gultige Karte, die eingegebene PIN ist gleich
beim ersten Versuch in Ordnung, und der Betrag, den er abheben will, ubersteigt
nicht den Maximalbetrag. Leider deckt sein Kontostand - auch bei Inanspruchnah-
me eines Uberziehungskredites - nicht die angeforderte Summe. Das beobachtbare
(evidentielle) Wissen im Fall “Franz Habenichts” wird also reprasentiert durch
Karte
=
gultig
PIN
=
richtig
Versuche
=
nicht uberschritten
Betrag
Maximalbetrag
Kontostand =
nicht ausreichend
Mithilfe der Regel GA-6' kann hieraus offensichtlich
Auszahlung
=
soll nicht erfolgen
abgeleitet werden. Beobachtbare und abgeleitete Fakten machen gemeinsam das
konkrete Wissen im Fall “Franz Habenichts” aus.
In diesem Beispiel war intuitiv klar, dass und warum im vorliegenden Fall die
Auszahlung verweigert wurde. Im nachsten Abschnitt werden wir uns ausfuhrlich
mit den Schlussfolgerungen in regelbasierten Systemen beschaftigen.
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