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sich-irren (y)
}
Mensch (x), sich-irren (x)
}
σ 1
Mensch (y)
}
{
Mensch ( Max )
}
σ 2
Abbildung 3.6 Resolutionsableitung mit σ 1 = {x/y} und σ 2 = {y/Max}
wobei σ allgemeinster Unifikator von L und L ist. Dabei ist zu beachten, dass
die beiden Elternklauseln eines Resolutionsschrittes keine gemeinsamen Variablen
haben. Dies kann immer leicht dadurch erreicht werden, dass vor einem Resolu-
tionsschritt gegebenenfalls Variablenumbenennungen in den Elternklauseln vorge-
nommen werden (vgl. die Anmerkungen in der Fußnote zu Definition 3.67).
Wahrend in der Aussagenlogik das mehrfache Auftreten derselben atomaren
Formel wie z.B. in A
A automatisch durch die Verwendung der Mengenschreibweise
in der Klauselform eliminiert wird, wird fur die Widerlegungsvollstandigkeit der
Resolution in PL1 noch die folgende Faktorisierungsregel benotigt
{
L, L ,K 1 ,...,K n }
σ(L)= σ(L )
{
σ(L),σ(K 1 ),...,σ(K n )
}
wobei σ allgemeinster Unifikator von L und L ist. Alternativ kann man die Resolu-
tionsregel auch so erweitern, dass die Faktorisierung dort gleich mit berucksichtigt
wird.
Beispiel 3.78 (Resolution) Wir wollen die Folgerung
(
x Mensch(x)
sich-irren(x) )
Mensch(Max)
|
=
y sich-irren(y)
mittels Resolution beweisen. Die Klauseldarstellung der Pramisse und der negierten
Schlussfolgerung ist
{{¬
Mensch(x) , sich-irren(x)
}
,
{
Mensch(Max)
}
,
sich-irren(y)
}}
.
Die in Abbildung 3.6 angegebene Resolutionsableitung ist in diesem Fall eine so ge-
nannte SLD-Resolutionsableitung, wie sie dem logischen Programmieren zugrunde
liegt (z. B. [225, 204]). Sie liefert nicht nur einen Beweis, sondern mit der Kompo-
sition σ 2
σ 1 (y)= Max
fur die existenzquantifizierte Variable y,fur die die instantiierte Schlussfolgerung
gilt. Um
σ 1
der verwendeten Unifikatoren auch eine Belegung σ 2
y sich-irren(y) als gultige Schlussfolgerung zu zeigen, haben wir also mit-
tels (SLD-)Resolution einen konstruktiven Nachweis gefuhrt und sich-irren(Max)
als Schlussfolgerung bewiesen.
 
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