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In-Depth Information
Mögliche Konsequenzen können beispielsweise sein:
o
Imageschaden , da Fehler in den Kundendaten in Mailingaktionen
zu einer fehlerhaften Ansprache führen oder die Zielgruppe nicht
eindeutig identifiziert werden kann und somit Cross-Selling-
Potenziale nicht genutzt werden können.
o
Fehlentscheidungen (strategisch wie auch operativ), da die für eine
Entscheidung herangezogenen Informationen unvollständig und
fehlerhaft und die “Verlässlichkeit” der Entscheidungsbasis nicht
bekannt ist.
o
Erhöhtes Risiko , da ein Kunde mehrfach im Bestand ist (Dublette)
und damit mehrfach ein Kreditlimit eingeräumt bekommt.
o
Schlechtere Einkaufskonditionen , da der Umsatz mit bestimmten Lie-
feranten nicht genau bekannt ist, wenn diese mehrfach im Liefe-
rantenstamm existieren.
o
Zusatzaufwände für
die Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls,
die Erstellung von Auswertungen und Analysen
die Entwicklung und den Betrieb eines Systems,
da Datenfehler immer erst adhoc korrigiert werden müssen.
o
Akzeptanz- und Vertrauensverlust eines Systems, da die Informatio-
nen nicht verlässlich sind oder erscheinen.
o
Fehlplanungen , da fehlerhafte Zahlen eine falsche Planungsbasis
ergeben, was dann wiederum zu einer fehlerhaften Preiskalkulati-
on und Rentabilitätsrechnung führen kann.
Grundlage der Anforderungen an die Datenqualität
Hier wird bewertet, welche Bedeutung eine Quelle hat, in der Anforderun-
gen an die Datenqualität direkt oder indirekt definiert sind und welche Kon-
sequenzen bei Mißachtung der Anforderungen drohen.
Mögliche Grundlagen sind:
o
Gesetzliche Anforderungen , wie z.B. Basel II oder SOX (Sarbanes-
Oxley Act), bei denen die Richtigkeit und Verlässlichkeit von Fi-
nanzdaten unabdingbar sind und in denen auch entsprechende
Kontrollmechanismen gefordert werden.
o
Aufsichtsrechtliche Anforderungen , wie z.B. die Meldung von Groß-
und Millionenkrediten von Banken an das BaFin (Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht) gemäß KWG (Gesetz über das
Kreditwesen).
o
Offizielle, öffentliche Standards , wie z.B. Adressierungsrichtlinien der
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