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chen, bemüht man sich bei der Gesetzgebung meist von vornherein um einen mehr-
heitsfähigen Kompromiss.
- Die Volksinitiative: Jeder kann eine Abstimmung zu einem beliebigen Thema vorschla-
gen, solange damit weder Verfassung noch internationales Recht verletzt wird. Die Ini-
tiatoren haben 18 Monate Zeit, um 100 000 Unterschriften von Stimmberechtigten zu
sammeln und damit eine Abstimmung zu erzwingen; so geschehen bei der Initiative
zur Abschaffung der Armee (durchgefallen) oder für den Beitritt zu den Vereinten Na-
tionen (angenommen).
- Der Gegenvorschlag: Wenn Bundesrat oder Bundesversammlung mit einer Volksinitia-
tive nicht einverstanden sind, können sie eine eigene Alternative präsentieren. Über
beides wird dann gleichzeitig abgestimmt. Merkwürdigerweise können beide Vorschlä-
ge angenommen werden, bekannt als »doppeltes Ja«. Gewonnen hat dann der Vor-
schlag mit den meisten Jastimmen.
Fast dasselbe System gibt es auf Kantonsebene, mit dem großen Unterschied, dass hier
für die verschiedenen Varianten unterschiedlich viele Unterstützer erforderlich sind. So
müssen für eine Volksinitiative im Kanton Bern 15 000 Unterschriften gesammelt werden,
für ein fakultatives Referendum hingegen nur 10 000. Im Kanton Fribourg braucht man
für beides jeweils 6000 Stimmberechtigte, im Kanton Aargau wegen der niedrigeren Ein-
wohnerzahl wiederum nur 3000.
Der springende Punkt bei den Referenden besteht darin, dass Volkes Stimme die
höchste Entscheidungsinstanz und bindend ist. Lautet das Ergebnis der Abstimmung
»nein«, dann ist das Gesetz durchgefallen, der Vertrag bleibt unratifiziert, oder die Initia-
tive ist abgelehnt. Hat die Regierung verloren, gibt sie jedoch nicht auf, sondern macht
sich erneut an einen Entwurf und arbeitet einen Kompromiss aus. Wurde die Abstim-
mung gewonnen und damit ein Gesetz angenommen oder die Regierung gezwungen, aus
einer Volksinitiative ein Gesetz zu machen, gibt es allerdings noch das Kleingedruckte.
Und das kann bedeuten, dass aus einem »Ja« ein »Nein« wird. Denn vielleicht braucht es
für das betreffende Gesetz das »doppelte Mehr«.
Bei einem durchschnittlichen Referendum, von denen es eine Menge gibt, reicht die
Mehrheit der landesweiten Stimmen. Die meisten Volksinitiativen erreichen dieses Ziel
nicht, weniger als zehn Prozent werden angenommen. Doch bei obligatorischen Referen-
den genügt eine einfache Mehrheit nicht, und will eine Volksinitiative eine Teilrevision
der Bundesverfassung erreichen, braucht sie ebenfalls nicht nur die Mehrheit aller gülti-
gen Stimmen (das sogenannte Volksmehr), sondern gleichzeitig auch eine Mehrheit der
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