Travel Reference
In-Depth Information
ten die Züge einzelne Wagen mit Handyverbot, aber seit Dezember 2009 in-
det man diese nur noch in der ersten Klasse. Die Durchsetzung des Verbots
erwies sich als zu schwierig für die Schafner, denn ofensichtlich beschlossen
die Schweizer ausnahmsweise, kollektiv die Regeln zu brechen.
Anderswo geht der Zusammenbruch der öfentlichen Ordnung mit heftigeren
Protestmaßnahmen eínher, doch für Schweizer Verhältnisse war dieser Regel-
verstoß eine kleine Revolution.
Regel drei: Richtig parken. Das Parken am Straßenrand ist mit einem Farbcode
geregelt, die Stellplätze sind entsprechend umrandet. Wenn Sie sich an Weiß
halten, kann nichts schief gehen, aber Blau genügt manchmal auch. In be-
stimmten Straßen gibt es Parkuhren, und jeder Platz hat eine Nummer, die an
der Parkuhr einzugeben ist. Es hat eine Weile gedauert, bis ich das System
durchblickt habe, vor allem weil es kein Ticket für die Windschutzscheibe gibt.
Wenn Sie aber einen Stellplatz mit der Markierung CAR sehen, fahren Sie
schnell weiter, denn obwohl Englischkundige es vermuten könnten, ist er nicht
für Autos bestimmt. Auf diesen etwas größeren Flächen dürfen nämlich nur
Busse stehen, die auf Französisch und Schwyzerdütsch car heißen.
Regel vier: Lernen Sie, wie man über die Straße geht. Der Straßenverkehr in
der Schweiz ist nicht so nervenzerfetzend wie in Kairo oder Bangkok - Ihr Le-
ben als Fußgänger ist selten in Gefahr -, aber die Lage ist auch nicht ganz so
unkompliziert, wie sie aussieht. Das hängt mit den Ampeln zusammen. Wenn
eine vorhanden ist, sollten Sie auf das grüne Männchen warten, ehe Sie die
Fahrbahn betreten, auch wenn kein Auto kommt. Dabei geht es nicht nur um
Sicherheit, sondern auch darum, den Kindern ein gutes Beispiel zu geben.
Selbst wenn keine Kinder zu sehen sind, könnte ja eines aus einem nahe gele-
genen Fenster schauen, und als verantwortungsbewusster Erwachsener soll-
ten Sie sich korrekt verhalten. Daneben wäre noch das geringe Bußgeld von
20 Franken zu bezahlen, falls Sie sich bei diesem Verkehrsdelikt erwischen las-
sen. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem es verhängt worden wäre.
Wenn jedoch Ampeln fehlen, können Sie getrost über den Zebrastreifen ge-
hen. Dann müssen die Autos nämlich halten - Fußgänger haben Vorrang.
Schweizer betreten stets beherzt den Zebrastreifen, denn sie vertrauen dar-
auf, dass die herannahenden Fahrzeuge bremsen. Und das tun sie auch, nicht
zuletzt weil sonst eine Strafe von 140 Franken droht.
Search WWH ::




Custom Search