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aber schockierende, beleidigende und Ulknamen sind verboten. Außerdem darf man ei-
nem Jungen keinen Mädchennamen geben und umgekehrt, ebenso können Familienna-
men nicht zu Vornamen umfunktioniert werden. Biblische Bösewichter wie Kain und Ju-
das sind personae non gratae . Ähnliches gilt für Orts- oder Städtenamen (wie Brooklyn
oder Paris) und auch Markennamen (wie Pepsi oder Armani). Und selbstverständlich wä-
re es zu freigeistig und kreativ, sich einfach einen wohlklingenden Namen auszudenken.
Zudem gilt es zu bedenken, dass man in der Schweiz eher nicht danach strebt, aus der
Menge herauszustechen. Es ist besser, eine Doris Müller unter vielen als die einzige
Gaynor im Dorf zu sein.
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