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umfassen auch Nicht-Zielorganismen. Meist wird die Ebene der Individuen, seltener
der Population erfasst. Nur wenige Studien beschäftigten sich bisher mit Land-
schaftseffekten (Colbach 2008 , Kuparinen 2006 , Squire et al. 2008 ) oder regionalen
Implikationen. Hier leistete das GeneRisk-Projekt Pionierarbeit, indem erste re-
gionale Aussagemöglichkeiten für den Genfluss bei Mais sowie weitere regionale
Abschätzungen entwickelt wurden (Schmidt et al. 2009 ) .
Die Notwendigkeit der Integration
Die Risikoanalyse von GVO stellt ein Mehrebenen-Problem dar. Die Einbringung
der Expertise aus verschiedenen Disziplinen ist erforderlich zur Erfassung und Be-
urteilung der jeweiligen Einzelheiten (multidisziplinäre Beurteilung). Zusätzlich
ist interdisziplinäre Expertise erforderlich zur Verknüpfung der Befunde hinsicht-
lich ihrer Bedeutung für über- bzw. untergeordnete Ebenen und für benachbarte
Disziplinen.
Eine systemische Konzeption und Verknüpfung ist erforderlich wegen der beson-
deren ökologisch-ökonomischen und sozialen Integration des landwirtschaftlichen
Systems. Dies betrifft auch die nachgelagerten Produktionsprozesse mit grundle-
gender Bedeutung für das Gemeinwesen. Die systemische Betrachtung verbindet
besondere Gentechnik- spezifische Aspekte wie Genfluss, Vermischung, Saatgut-
reinheit; genomische Umorganisation, Wirkungen auf das ökologische Gefüge
und deren Hochrechnung auf den größeren geografischen Rahmen;
das Zusammenwirken der ablaufenden Prozesse und ihre Beeinflussung durch
die möglichen Regulationsmaßnahmen hinsichtlich Zulassung, Patentierung,
klassische Züchtung und Kosteneffekte.
2.3 Systemische Aspekte in der Zulassung und Regulierung
von GVO
Der Zulassungsprozess reflektiert zum Teil bereits die Mehrskaligkeit der zu be-
handelnden Fragestellungen. Da eine Einheitlichkeit des Wirtschaftsraumes in der
Europäischen Union eine politisch angestrebte Rahmenbedingung ist, wird auch
eine Einheitlichkeit der Zulassung von GVO angestrebt. Die Zulassung kommt zu-
stande im Rahmen eines Zusammenspiels zwischen nationalen und EU-Behörden.
Anträge auf Zulassung zum Inverkehrbringen werden bei einem Mitgliedsland ge-
stellt. Nachdem der Antrag geprüft ist, kann die Behörde das Verfahren an die EU
weiterleiten.
Die “European Food Safety Authority” (EFSA) bewertet den Antrag auf Zulas-
sung (das „Dossier“) und kontaktiert die zuständigen Behörden der Mitgliedsländer.
Diese können Einwendungen erheben, die die EFSA in ihre abschließende Bewer-
tung einbeziehen kann.
Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten muss die Zulassung nach dem Gentechnik-
recht vor dem Inverkehrbringen noch ergänzt werden um eine Zulassung nach dem
Sortenrecht. Dabei werden die jeweiligen Sorten bewertet, in die ein zugelassenes
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