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gv-Maisanbaus in Mexiko durch . 13 Darin eingeschlossen war ein “socio-cultural as-
sessment” (Brush und Chauvet 2004 ) . Eines der zentralen Ergebnisse bestand in der
Erkenntnis, dass viele dörfliche und indigene Gemeinschaften das Vorhandensein
jeglicher Transgene in Mais als “an unacceptable risk to their traditional farming
practices, and their cultural, symbolic, and spiritual value of maize” betrachten
(CEC 2004 ) . Diese Meinung eines großen Teils der Bevölkerung führte letztlich
dazu, dass im mexikanischen GVO-Gesetz ein Passus aufgenommen wurde, der es
erlaubt, den Anbau von gv-Mais in Gebieten mit hohem Anteil an traditionellen
Maiskulturen zu untersagen.
Weitere Beispiele für gesetzliche oder administrative Maßnahmen, die aufgrund
sozioökonomischer Belange Aktivitäten mit GVO reglementieren oder untersa-
gen, finden sich z. B. in den USA oder Südafrika: der County of Hawaii hat
jegliche Aktivität mit gv-Kaffee und gv-Taro untersagt 14 , und die südafrikanische
Zulassungsbehörde hat aufgrund der Bedenken der Weinindustrie die Einfuhr von
gv-Weinhefe unterbunden . 15
In der EU ist die Diskussion über eine mögliche Integration sozio-ökonomischer
Analysen in das Rahmenwerk der GVO-Gesetzgebung durch die Veröffentlichung
einer “Roadmap” der Europäischen Kommission in Bewegung gekommen (Euro-
pean Commission 2010 ) . 16 Das Ziel der Kommission ist es, die Blockade bei den
Anbauzulassungen zu durchbrechen, damit in GVO-freundlichen Staaten wie den
Niederlanden, Großbritannien oder der Tschechischen Republik (mehr) gv-Pflanzen
angebaut werden können. So soll es zukünftig möglich sein, dass einzelne EU-
Staaten aufgrund ethischer oder sozioökonomischer Bedenken national gv-Pflanzen
vom Anbau ausschließen können, ihnen im Gegenzug aber die Möglichkeit ge-
nommen werden soll, die zentralisierte Risikoanalyse durch die EFSA aufgrund
naturwissenschaftlicher Bedenken abzulehnen. Diese Initiative der Kommission
wird durch die große Mehrheit aller Stakeholder negativ beurteilt (Anonymus 2010 ,
Chipman 2010 ) . Ein Kritikpunkt ist, dass die Kommission kein juristisch und wis-
senschaftlich begründetes Konzept zum Aufbau eines Systems zur Abschätzung
sozioökonomischer Risiken vorlegt, zum Beispiel auf der Grundlage der Emp-
fehlungen der niederländischen GVO-Kommission (COGEM 2009 ) , sondern das
sensible Thema an die Mitgliedsstaaten abschiebt.
17.5.2 Anwendung der Strategische Umweltprüfung
Wäre eine rechtliche Verankerung der Analyse der systemischen Risiken bei der
Anwendung von Gentechnik z. B. in der Landwirtschaft mit gv-Pflanzen beab-
sichtigt, müssten neue Instrumente in die Vorschriften der GVO-Gesetzgebung
13 http://www.cec.org/maize
14 http://records.co.hawaii.hi.us/weblink/DocView.aspx?id=50710&&dbid=0
15 http://www.nda.agric.za/docs/geneticresources/ECMinutes_180907.pdf
16 http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/147_sanco_gmo_cultivation_en.pdf
 
 
 
 
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