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sind inzwischen in der Literatur hinreichend beschrieben (z. B. Sanvido et al. 2005 )
und wurden von den beteiligten Akteuren bestätigt. Hier setzen die Abstandsrege-
lungen und die gute fachliche Praxis an, die in der GenTPflEV ( 2008 ) geregelt sind.
Die Akteure stellen hierbei die Frage, inwieweit diese Regelungen in der Reali-
tät langfristig tatsächlich umgesetzt und überprüft werden. Angesprochen wurden
unzureichende Regelungen zu Qualifikation und Information der Landwirte. Im Zu-
sammenhang mit diesem Problemkreis wurde auch der fehlende Schwellenwert für
den Anteil von GVO an Saatgut angesprochen.
Aus den Problemen beim Anbau von GVO können sich Konflikte zu benach-
barten Betrieben oder zu benachbarten besonderen Nutzungen (Schutzgebieten)
entwickeln. Benannt wurden Konflikte, die schon vor einem Schadensfall eintreten
können. So kann die zwischenbetriebliche Nachbarschaftshilfe dadurch beein-
trächtigt werden, dass ein kurzfristiges Ausleihen von Maschinen und Geräten
zwischen GVO anbauenden Landwirten und konventionell oder ökologisch arbei-
tenden Landwirten nicht mehr möglich ist. Im Extremfall besteht die Möglichkeit
einer Polarisierung unter den Landwirten zu dem Thema „Anbau von GVO“, die
aber bisher in den persönlichen Nachbarschaftsverhältnissen der Befragten nicht
aufgetreten ist. Zwangsläufig kommt es im Schadensfall zu einem Konflikt zwi-
schen GVO anbauenden Landwirten und konventionell oder ökologisch arbeitenden
Landwirten, der juristisch über das Geltendmachen von Ansprüchen hinsichtlich
Haftung, Beseitigung / Verminderung der Beeinträchtigung, Entschädigung und
Schadenersatz ausgetragen werden wird und die Existenz betroffener Landwirte
gefährden kann. In diesem Zusammenhang wurden von den Akteuren die gesetz-
lichen Regelungen als z. T. unzureichend und wenig transparent kritisiert. Hierzu
trägt auch bei, dass bisher keiner der Akteure in der Rechtspraxis mit diesen Fra-
gen befasst war. Hinsichtlich der Existenzgefährdung wurde auch die ungeklärte
Frage der Versicherung und Kompensation problematisiert. Bislang ungeklärt ist
aus Sicht der Akteure die Frage des Umgangs mit den Problemen und Ansprü-
chen von Imkern. Tatsächliche Konflikte traten aus naturschutzfachlicher Sicht
mit dem Anbau von GVO in der Nähe oder in Schutzgebieten auf. Diese Fäl-
le führten in Brandenburg zum schon erwähnten Runderlass des Ministeriums für
Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zum „Anbau von Bt-Mais
und Schutzgebiete: Anforderungen an Sicherheitsabstände und Erforderlichkeit von
Verträglichkeitsprüfungen“ (MLUV 2008b ) . Dieser wurde von allen Akteuren als
nachweisbar wirkungsvoll zur Konfliktminimierung eingeschätzt.
Als ein weiteres Problemfeld sind allgemeine Themen benannt worden, die
über die Region hinausreichen und hauptsächlich die europäische Rahmensetzung
betrafen. Sie werden insgesamt als wenig transparent angesehen. Dies betrifft
insbesondere das GVO-Zulassungsverfahren. Bemängelt wurde zudem, dass eine
Vielzahl von Problemlagen bei gleichzeitig vielfach unklaren Rechtslagen auf die
regionale und lokale Ebene verlagert wurden.
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