Biology Reference
In-Depth Information
Rechtlicher Rahmen für den Anbau vom Bt-Mais MON810 im Untersuchungsgebiet
Die Genehmigung zum kommerziellen Anbau von GVO erfolgt in der Region wie
insgesamt in Europa nach der EU-Richtlinie 2001/18/EG (European Community
Der Bt-Mais MON810 ist für die Gesamt-EU zum kommerziellen An-
bau zugelassen. Für fünf Sorten existiert auch eine nationale Sortenzulassung
tionell, ökologisch und mit Mitteln der Gentechnik erzeugtem Mais gewährleistet
werden muss. Das gilt sowohl für den Anbau als auch für die Weiterverarbeitung
von Mais. Hierfür soll die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher weiterhin
übernommen. In welcher Form diese Koexistenz auf nationaler Ebene umgesetzt
nicht festgelegt.
Mitteilungspflicht und nachfolgende Registrierung des Anbaus im Standortregister
(§ 16a GenTG, Standortregister), die Vorsorgepflichten durch Einhaltung der guten
fachlichen Praxis (§ 16b GenTG, Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten)
und die Beobachtung, um mögliche Auswirkungen auf das Leben und die Gesund-
heit von Menschen und die Umwelt zu ermitteln (§ 16c GenTG, Beobachtung).
Die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen
heit der Landwirte und Verbraucher und damit der Koexistenz zwischen Produkten
die ohne und mit Mitteln der Gentechnik erzeugt wurden, ist auch die Kennzeich-
nung der Produkte. Oberhalb eines Schwellenwertes von 0,9% müssen Produkte
mit dem Hinweis „Dieses Produkt enthält gentechnisch veränderte Organismen“
gekennzeichnet werden. Der Schwellenwert ergibt sich aus der EU-Richtlinie
Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen). Diese Haftungsvorschrift soll den In-
teressenausgleich zwischen den konventionellen und ökologischen Anbaumethoden
auf der einen Seite und den Anbaumethoden unter Einsatz der Gentechnik auf
der anderen Seite herstellen und somit ebenfalls Koexistenz gewährleisten (Neutze
Schutz und Vorsorge gegen Gefahren für die Umwelt in ihremWirkungsgefüge inkl.
Tiere, Pflanzen und Sachgüter zu treffen (§ 1 GenTG, Zweck des Gesetzes). In
hörde vorgeschrieben, wenn in der Genehmigung besondere Bedingungen für die
Verwendung des GVO zum Schutz besonderer Ökosysteme, Umweltgegebenheiten
Search WWH ::
Custom Search