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rasche Fortschritte macht und der deutsche Markt von den Produkten nicht frei-
gehalten werden kann. Die Schwellenwerte für zulässige Spuren könnten deshalb
sukzessive angehoben werden müssen, solange, bis es keinen Sinn mehr macht,
Gentechnikfreiheit von Saatgut und Produkten zu postulieren. Ein solches Risiko
ist von vornherein mit im Auge zu behalten.
Es gilt zu klären, ob - neben der Minimierung der gesundheits- und umweltbezo-
genen Risiken - Aspekte des gesellschaftlichen Nutzendiskurses in die Zulassung
von Gentechnik eingebracht werden sollten. Der Europäische Rat hat dies ange-
mahnt. Natürlich ist hier Vorsicht geboten: Ökonomische Profitabilität eines GVO
darf nicht dazu veranlassen, gesundheitliche oder ökologische Risiken einzugehen.
Aber im Bereich der Restrisiken, die in der Grünen Gentechnik nie auszuschließen
sind, könnte eine Nutzenbetrachtung helfen zu entscheiden, ob das Restrisiko trag-
bar und verantwortbar ist oder nicht. Dies kommt primär für den agrarökologischen
Nutzen in Betracht: Gesichtspunkte, nach denen die Zulassung „restriskanter“ GVP
entschieden werden könnte, wären: weniger Einsatz chemischer Pestizide und che-
mischer Düngemittel, weniger Bewässerung, geringe Reproduktionsfähigkeit der
GVP als Durchwuchs bzw. außerhalb von Anbauflächen etc. Im europäischen und
deutschen Gentechnikrecht sind solche landeskulturellen Kriterien angelegt.
Im Ergebnis hieße dies, dass eine strenge Umweltrisikoprüfung für GVO beste-
hen bleibt und verbessert wird, dass aber bei anzunehmenden Restrisiken zusätzlich
geprüft wird, ob der GVO landeskulturell und verwendungsbezogen nachweisbar
vorteilhaft ist. Daneben sollte aber an einer Freihaltung von ökologisch bewirtschaf-
teten oder naturgeschützten Gebieten festgehalten werden, damit von Transgenen
unberührte Ökosysteme erhalten bleiben.
Zitierte Literatur
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