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Interaktionen sind jeweils mit einem voran gestellten Asterisk ( ) gekennzeichnet.
Die Interaktionen finden sich jeweils unter der fett gedruckten Attributbezeichnung.
Diese Form der Modellbildung ermöglicht es, Produkt-abhängige Unterschiede
in der Bewertung des GVP-„Anteils“ - genauer des GVP-Anteils, der in die
Produktion jeweils eingeflossen ist - zu berücksichtigen.
12.1.2 Nutzen-Kosten-Analyse
Für die NKA mussten die Ergebnisse verschiedener Einzeluntersuchungen zusam-
men geführt werden. Da alle wesentlichen Einzelpositionen jährlich anfallen, kann
auf eine mehrjährige Betrachtung mit Diskontierung verzichtet werden.
Betriebswirtschaftlicher Anbauvorteil von Bt-Mais und HR-Raps. Grund-
sätzlich gehen wir von einem Anbau von Bt-Mais auf jenen 70% der deutschen
Maisfläche aus, die von Maiszünsler ( Ostrinia nubilalis ) bedroht sind. Auf Grundla-
ge der Zahlen von Park et al. ( 2011 ) ergibt sich ein jährlicher gesamter Anbauvorteil
von etwa 18-39 C/ha (Mittelwert
29 C/ha), den wir auf eine Fläche von
530.000 ha anwenden. Für den Anbau von HR-Raps unterscheiden wir einen An-
bau auf 50% der Fläche von einem Anbau auf 100%. Der Anbauvorteil ist hier von
Park et al. ( 2011 ) mit zwischen 30 und 49 C/ha angegeben (Mittelwert
40 C/ha).
Den ökologischen Vorteil eines möglicherweise reduzierten Einsatzes von Pflanzen-
schutzmitteln (PSM) berücksichtigen wir als Teil der Bewertung der Produkte aus
Sicht der Konsument/innen.
Vermarktungsschaden durch GVP-Kontamination. Bei einem Anbauszena-
rio von 70% Bt-Mais kann von einem Eintrag von gentechnisch verändertem Mais
in konventionelle Ernten von 7,2% ausgegangen werden (
29.700 ha; Schmidt
et al. 2009 ; siehe auch Kap. 5 ). Bei 50% HR-Raps zeigt eine Regionalstudie für
Schleswig-Holstein, dass eine Kontamination von >0,9% auf etwa einem Neun-
tel der Flächen anfällt (
172.000 ha; Middelhoff et al. 2004 ) . Diese Werte gehen
von einer zufälligen Verteilung von Flächen mit und ohne GVP aus. Wir nehmen
für diese Flächen einen Vermarktungsschaden in Höhe des betriebswirtschaftlichen
Anbauvorteils an (29 C/ha bzw. 39 C/ha; siehe oben).
Zusatzkosten entlang der Verarbeitungskette. Die parallele Existenz von
GVO-Ware und GVO-freier Ware im Markt kann für die Unternehmen der Er-
nährungswirtschaft zu zusätzlichen Kosten führen. Zusätzliche Kosten können
beispielsweise entstehen, wenn an Häfen, Futtermittelwerken oder sonstigen Ver-
arbeitern vermehrt Tests auf Verunreinigungen mit GVO durchgeführt werden
müssen. Raps und Mais sind dabei für die deutsche Ernährungswirtschaft unter-
schiedlich bedeutsam. Rund 1 Mio. t Raps finden in der Lebensmittelherstellung
Verwendung. Für die Maisproduktion ist quantitativ nur der Körnermais für Nah-
rungszwecke relevant, da Silomais meist innerbetrieblich hergestellt und nicht
gehandelt wird. Nach Berücksichtigung von Importen und Exporten und dem Eigen-
verbrauch der Landwirtschaft stehen etwa 1,1 Mio. t für die Lebensmittelherstellung
zur Verfügung (Stratmann et al. 2006 ) . Insgesamt ergeben sich etwa 2,1 Mio. t zu
überwachende Menge.
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