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Kapitel 11
Koexistenz gentechnikfreier
und gentechniknutzender Landwirtschaft:
Von individueller zu systemischer Konfliktlösung
Gerd Winter und Sarah Stoppe-Ramadan
11.1 Zusammenfassung
Die Koexistenz ökologischer , konventioneller und gentechnischer Landwirtschaft
gilt als probater Ausweg aus dem Grundsatzstreit über die Umwelt- und Gesund-
heitsrisiken der Gentechnik: Statt Entscheidung pro oder contra Gentechnik steht
die Ermöglichung aller Wirtschaftsweisen nebeneinander. Koexistenz ist aber nicht
konfliktfrei und deshalb regelungsbedürftig. Die vorliegende Studie untersucht die
getroffenen Regelungen und ihre Vereinbarkeit mit einschlägigen Grundrechten. Sie
bewertet die gefundenen Lösungen und erwägt Reformmöglichkeiten, die die indi-
viduelle durch eine planerische Konfliktlösung ergänzt. Diese planerischen Ansätze
werden sodann auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht
geprüft.
11.2 Rechtsgrundlagen der Koexistenz
Das europäische und deutsche Gentechnikrecht dient primär dem Schutz der
menschlichen Gesundheit und Umwelt. Ziel der Koexistenzmaßnahmen ist dem-
gegenüber nicht eine zusätzliche Vorsorge gegen Gesundheits- und Umweltrisiken,
sondern der Schutz vor ökonomischen Schäden dadurch, dass konventionell oder
ökologisch wirtschaftende Landwirte ihre Produkte nicht gentechnikfrei anbauen
und verkaufen können. Die Europäische Kommission drückt dies wie folgt aus:
Das Kapitel wurde vorabgedruckt in „Natur und Recht“ 33/6 (2011), pp. 396-405,
DOI: 10.1007/s10357-011-2084-0.
G. Winter (
B )
Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU), Universitätsallee, GW 1,
D 28359 Bremen
e-mail: gwinter@uni-bremen.de
 
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