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Ergebnisse
Für die typische Situation in Schleswig-Holstein mit kleinen Feldern übertrifft die
Fläche der Pufferstreifen die GVP-Anbauflächen für alle drei Szenarien (10%-,
40%-, und 70%-Anteil). Wie erwartet, war die Summe der Pufferfläche kleiner,
wenn die Flächen geklumpt auftraten, als wenn sie zufällig verteilt waren. Die
Berechnungen ergaben, dass die Unterschiede zwischen „geklumpt“ und „zufällig
verteilt“ von 48% (10%-Szenario) auf 30% (40%-Szenario) bis auf weniger als 20%
bei den 70%- Szenarien abnahmen (Abb. 10.11 ) .
Diskussion
Ein regionales Anbaumanagement wäre eine wichtige Maßnahme zur Gewährleis-
tung der Koexistenz. Ein solches Anbaumanagement würde allerdings für Ab-
sprachen zwischen benachbarten Betrieben mit verschiedenen Wirtschaftsformen
(ohne / mit GV-Anbau, biologisch wirtschaftend) zusätzliche Ressourcen erfordern
(siehe Abschn. 10.4 ) . Durch die Einrichtung von GVO-Vorranggebieten und GVO-
freien Gebieten würden diese Maßnahmen innerhalb der betreffenden Regionen
überflüssig.
Gentechnikfreie Regionen auf freiwilliger Basis der betroffenen Akteure sind
z. Zt. das einzige Instrument, das großräumig eine gentechnikfreie Landwirtschaft
sicherstellen kann und mit dem EU-Recht konform ist. Eine „Gentechnikfreie
Region ist ein Gebiet, in dem die Eigentümer, Nutzer und Bewirtschafter vor allem
land- und forstwirtschaftlicher Flächen wissentlich keine gentechnisch veränder-
ten Kulturen verwenden. Darüber hinaus verpflichten sich einige Gentechnikfreie
Regionen auch im Bereich der Tierhaltung keine GVO-haltigen Futtermittel ein-
zusetzen“. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es z. Zt. 188 Gentechnikfreie
Regionen/Initiativen, die eine Fläche von 1.046.921 ha umfassen und an de-
nen 29.405 Landwirte beteiligt sind (Stand 02.06.09, http://www.gentechnikfreie-
regionen.de ).
Von der „Qualitätsinitiative Lebensmittel ,ohne Gentechnik' am Oberrhein“,
einem Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Produzenten, Lebensmittelver-
arbeitern und Futtermittelunternehmen, wurde ein „Entwurf für ein Landesgesetz
Baden-Württemberg zur Ausweisung von geschlossenen Anbaugebieten am Ober-
rhein für bestimmte landwirtschaftliche Kulturen zur Erzeugung von Lebens- und
Abb. 10.11 Summe der
Pufferflächen (150 m) für
10%-, 40%- und
70%-GV-Anteil an den
Maisflächen, verteilt (jeweils
linke Säule) und geklumpt
(jeweils rechte Säule)
 
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