Biology Reference
In-Depth Information
Diskussion
GVP-anbauende Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass benachbarte Landwirte
keine Schäden erleiden. Nach dem Gentechnik-Gesetz haftet der GVP-anbauende
Betrieb gegenüber seinen Nachbarn für wirtschaftliche Schäden, die zum Bei-
spiel durch Auskreuzung von Mais entstehen - auch wenn alle Regeln der Guten
fachlichen Praxis (GenPflEV) eingehalten und nicht gegen bestehende Vorschrif-
ten verstoßen wurde. Ein entschädigungspflichtiger Schaden liegt vor, wenn es als
Folge eines GVP-Anbaus in den Ernteprodukten des konventionell wirtschaftenden
Nachbarn zu GVO-Einträgen über dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert von
0,9 Prozent gekommen ist und die Ernteprodukte dadurch kennzeichnungspflichtig
sind. Können Schäden durch GVO-Einträge nicht eindeutig auf einzelne Verursa-
cher zurückgeführt werden, haften alle Landwirte, die als mögliche Verursacher
in Betracht kommen. Ein regionales Anbaumanagement erfordert Absprachen zur
Anpassung von Fruchtfolgen und Kontrollen der Ernten auf Verunreinigungen und
macht damit zusätzliche Ressourcen nötig.
Da Einkreuzung durch Polleneintrag über mehrere 100 m (bis über 1 km) vor-
kommt, sind eventuell nicht nur die direkt angrenzenden Nachbarn, wie von uns
bestimmt, sondern auch weiter entfernte Nachbarn betroffen, sofern ihre Felder sich
innerhalb der Ausbreitungsdistanz befinden. Dies kann besonders für die kleinstruk-
turierte Landwirtschaft in Schleswig-Holstein gegeben sein. Aheto und Breckling
( 2008 ) bestimmten für ein Rapsszenario in Schleswig-Holstein einen mittleren Ab-
stand von 506,7 m (
390,3 m) zum nächsten Nachbarn. Die von uns ermittelten
direkten Nachbarschaften unterschätzen daher die Anzahl betroffener Nachbarn und
geben einen Minimalwert an. Für Schleswig-Holstein ist bei GVO-Anbau ein ent-
sprechendes Konfliktpotenzial zu erwarten, wie es sich bereits in anderen Regionen
mit GVP-Anbau manifestiert hat. Neue Studien aus Spanien zeigen zum Beispiel,
dass der Anbau von GV-Mais einen drastischen Rückgang des biologischen Mais-
anbaus zur Folge hat (Binimelis 2008 ) . In Katalonien und Aragon mit 55% bzw.
42%-GV (Bt)-Anteil am Maisanbau ist es kostenintensiv und schwierig, die GV-
Produktionskette ganz von der konventionellen und biologischen Produktion zu
trennen. Unsicherheiten und Konflikte hinsichtlich der technischen Sicherheitsmaß-
nahmen behindern die Umsetzung des Koexistenzkonzepts. Aber auch potenzielle
soziale Konflikte unter Nachbarn (Stichwort „Krieg in den Dörfern“) hindern bio-
logisch wirtschaftende Landwirte daran, ihre Rechte einzuklagen. Während die
biologische Landwirtschaft in Spanien generell zunimmt, ist dieser Trend für Mais
umgekehrt. In Aragon nahm die biologisch bewirtschaftete Maisanbaufläche von
2004 bis 2007 um 75% ab (Katalonien von 2002 bis 2005 Abnahme um 5%).
Binimelis ( 2008 ) zieht die Schlussfolgerung, dass die Koexistenzregelungen und die
Vorschläge zur Umsetzung neue Probleme geschaffen haben, anstatt existierende
Probleme zu lösen.
Die wichtigste Maßnahme, um GVO-Einträge zu vermeiden, sind Abstandsflä-
chen zwischen Feldern mit GV- und konventionellem bzw. biologischem Mais. Sie
wurden daher im nächsten Schritt untersucht.
±
Search WWH ::




Custom Search