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sich in der „Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentech-
nisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenT-
PflEV, 10.08.07). Für gentechnisch veränderten Mais gilt ein Mindestabstand von
150 m zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais
und dem Rand einer benachbarten Fläche für konventionellen, nicht gentechnisch
veränderten Mais und ein Abstand von 300 m zum Rand einer benachbarten Fläche
mit ökologisch angebautem Mais.
Nach den dargestellten Berechnungen stellt die Wahrung eines solchen Min-
destabstandes für den betrachteten Einzelfall ein Mittel dar, welches eine Einhaltung
des Schwellenwertes wahrscheinlich macht. Nach den angestellten Rechnungen
würde bei einem Abstand von 300 m nur noch 0,0425% der simulierten Flüge zu
einem Eintrag in die zu schützenden Felder führen. Damit ware fast die Hälfte des
Wertes von 0.1% erreicht, wobei das Ergebnis einem erheblichen Ausmaß an Streu-
ung unterliegt. Der vom Bioland-Verband vorgeschlagene Mindestabstand von 800
m verringert diesen Anteil auf 0,0019%. Unter den angenommenen Simulations-
bedingungen wäre ein Mindestabstand von 1131,3 m notwendig gewesen, um eine
Einkreuzungsrate von 0% zu gewährleisten
10.4 Nachbarschaftsanalysen zur Abschätzung des
Konfliktpotenzials bei verschiedenen
GV-Mais-Anbau-Szenarien
Einleitung und Fragestellung
Die Koexistenzregelungen wurden von der EU eingeführt, um auf der Basis von
technischen Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel Isolationsabständen, das Neben-
einander von verschiedenen Wirtschaftsformen und die Wahlfreiheit der Landwirte
(und der Verbraucher) zu gewährleisten. Die Umsetzung des Konzepts der Koexis-
tenz zwischen GV-anbauenden, konventionellen (Nicht-GV) und biologisch wirt-
schaftenden Landwirten bedeutet aber auch immer erhöhten Kommunikationsbedarf
zwischen den benachbarten „koexistierenden“ Landwirten. Diese Kommunikation
kann von nachbarschaftlichen Gesprächen zur Abstimmung bis zu Gerichtsver-
fahren zur Lösung von Konflikten verschiedene Formen umfassen (siehe auch
Kap. 15 ) . In jedem Fall entstehen sogenannte Transaktionskosten. Sie umfassen
zum Beispiel Informationsbeschaffungskosten, Kontaktaufnahme, Verhandlungen,
Vertragsformulierungen und Kontrollkosten.
Um eine Basis zur Abschätzung dieser Transaktionskosten zu erhalten, ist zu-
nächst festzustellen, wie viele konfliktträchtige Nachbarschaften bei verschiedenen
Anbauszenarien entstehen. Die Frage dieser Teilstudie lautet daher: Wie viele
Nachbarschaften von GVO-Betrieben bestehen bei Anwendung eines bestimm-
ten Mais-Anbauszenarios mit konventionellen Mais-Anbauern und mit biologisch
bewirtschafteten Betrieben?
 
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