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Abb. 10.9 Polleneintrag mit Sicherheitsmaßnahme 300 m Mindestabstand
und beruhen auf einer anderen Schwerpunktlegung bei der Auswahl der herange-
zogenen Studien. Andererseits wurden bis in eine Entfernung von über 2.000 m
vom nächstgelegenen Maisfeld Maispollen nachgewiesen (einzelne Maispollen bis
3.300 m Entfernung, Hofmann 2007 ) .
Zur Sicherung der Koexistenz von GVP-Anbau und anderen Nutzungen wer-
den verschiedene Maßnahmen diskutiert (zum Beispiel Devos et al. 2004 , 2005 ,
Sanvido et al. 2005 , Messéan et al. 2006 ) . Durch Isolationsabstände zwischen
GVP- und Nicht-GVP-Anbau lässt sich die Ausbreitung von GVP bzw. ihren
Produkten in benachbarte landwirtschaftliche Flächen und die Umwelt vermeiden
bzw. vermindern (zum Beispiel Devos et al. 2004 ) . Die spezifischen Risikoaspekte
und daraus abzuleitenden Abstandregelungen sind besonders von der Biologie der
veränderten Kulturpflanze abhängig. Relevante Aspekte sind zum Beispiel Verwil-
derungspotenzial, Persistenz der Samen im Boden und das Vorkommen potenzieller
Hybridisierungspartner. Abhängig von der Blühbiologie der Kulturpflanzenart sind
unterschiedliche Isolationsabstände notwendig, um eine gewisse räumliche und
zeitliche Begrenzung zu gewährleisten und ein Auskreuzen zu vermeiden oder im
Umfang zu vermindern. Dabei spielen die Besonderheiten von wind- oder insekten-
bestäubten Pflanzen und auch die Tendenz der Kulturpflanzenart zur Fremd- oder
Selbstbefruchtung eine wesentliche Rolle.
Der aktuell festgeschriebene Stand zu pflanzenartspezifischen Vorgaben in
Deutschland (bisher nur für Mais) für den einzuhaltenden Mindestabstand findet
 
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