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Verschiedene Landschaftselemente wie Wälder, Straßen, Gehölzstreifen /
Knicks, kleine Gewässer, Siedlungen, benachbarte Nicht-Trachtgebiete oder Puffer-
Streifen bewirkten keine wesentlichen Änderungen der Flugrichtung der Bienen.
Die einzig feststellbare Barriere stellten mittlere und größere Gewässer dar.
Der gewöhnliche Aktionsradius einer Arbeitsbiene beträgt 3 (bis maximal 12)
km. Die Flugentfernung hängt im Wesentlichen von der Temperatur (Jahreszeit)
und dem Trachtangebot ab. Raps wird bevorzugt angeflogen, selbst in größerer
Entfernung und wenn andere Trachtangebote in größerer Nähe vorhanden sind.
Ein Bienenvolk sammelt Nektar, Pollen und Harz auf einem Gebiet von 30 km 2
bis 160 km 2 (Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund 2003 ) . Für die folgenden
Berechnungen und Darstellungen wurde von kreisförmigen Aktionsflächen der Bie-
nen mit verschiedener Flugentfernung ausgegangen (Radius: 3 km
Kreisfläche
28,27 km 2 , Radius 6 km
Kreisfläche 113,10 km 2 , Radius 12 km
Kreisfläche
452,39 km 2 ). Je nach angenommener Anzahl von Bienenstöcken pro Standort ver-
teilen sich die insgesamt in Schleswig-Holstein gemeldeten 21.114 Bienenstöcke
auf minimal 1.408 bis maximal 4.060 Standorte, und die Gesamtfläche der durch
Bienenweide genutzten Fläche in Schleswig-Holstein liegt bereits bei dem ge-
ringsten angenommenen Aktionsradius der Bienen von nur 3 km bei 39.799 bis
114.805 km 2 (Tabelle 10.1 ) . Da ein Vergleich mit der Fläche Schleswig-Holsteins
(15.763 km 2 ) zeigt, dass die benötigte Bienenweidefläche diese in jedem Fall um
ein Vielfaches übersteigt, ist davon auszugehen, dass die gesamte Landesfläche
Schleswig-Holsteins von Wirtschaftsbienen genutzt wird.
Am Beispiel eines mittelgroßen Imkereibetriebs im östlichen Hügelland wurde
exemplarisch das Konfliktpotenzial Imkerei vs. GVP-Anbau dargestellt. Die Wirt-
schaftsfläche dieses Betriebs mit 22 Wirtschaftsvölkern (und 8 Jungvölkern) an
fünf Standorten betrug demnach ca. 115 km 2 (Aktionsradius 3 km) bzw. 361 km 2
(Aktionsradius 6 km) oder 1.075 km 2 (Aktionsradius 12 km) (Abb. 10.1 ) .
Bereits wenn auf 10% der Rapsschläge zufällig verteilt GV-Raps angebaut wird
(Abb. 10.2 ) ergeben sich deutliche Konflikte, die sich bei einem Anbau von GV-
Raps auf 50% der Rapsflächen (Abb. 10.3 ) deutlich verstärken würden.
Die Berechnungen verdeutlichen, dass bei Anbau von gentechnisch verändertem
Raps in Schleswig-Holstein immer Imker betroffen sein werden. Die Produk-
te der betroffenen Imker würden gentechnisch veränderten Pollen oder andere
gentechnisch veränderte Substanzen enthalten und ihre Bienen würden durch
Tabelle 10.1 Gesamte durch Honigbienen in Schleswig-Holstein (S-H) genutzte Fläche, in Ab-
hängigkeit von der Anzahl der Bienenvölker pro Standort (Aktionsradius der Bienen 3 km, Fläche
S-H 15.763 km 2 )
Fläche (km 2 )
Bienenvölker/Standort
Anzahl Standorte
% von Fläche S-H
5,2
4.060
114.805
728
8
2.639
74.623
473
10
2.111
59.698
379
15
1.408
39.799
252
 
 
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