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in den Gesamtkontext rückführbar sein. Um dies leisten zu können, muss das Mo-
dell die Realität so vereinfacht wie nötig, aber auch so wahrheitsgetreu und komplex
wie möglich abbilden . 13
Mit der Frage der rechtlichen Verwertbarkeit von ökologischen Modellen und
ihren Ergebnissen haben sich die deutschen Gerichte allerdings - soweit ersichtlich
- bislang nicht explizit auseinandergesetzt . 14 Auch in der rechtswissenschaftli-
chen Literatur ist dieses Thema kaum behandelt worden . 15 Aus diesem Grund soll
die Frage der juristischen Verwertbarkeit von Modellen vorliegend von zwei Sei-
ten beleuchtet werden. Zum einen sollen die Kriterien herangezogen werden, die
sich die Modellentwickler selbst für die Erstellung eines aussagekräftigen Mo-
dells auferlegen (dazu Abschn. 9.2.1 ) . Zum anderen soll der rechtliche Umgang
mit sachverständiger Expertise in anderen Zusammenhängen betrachtet werden (da-
zu Abschn. 9.2.2 ) . Anschließend ist zu untersuchen, inwieweit die entsprechenden
Kriterien auf die Verwertbarkeit von Modellen übertragbar ist (dazu Abschn. 9.2.3 ) .
9.2.1 Anforderungen aus der Modellierungspraxis
Auch unter den Modellentwicklern sind bislang weder ein allgemein anerkann-
ter Kriterienkatalog noch allgemein gültige Grundsätze für die Entwicklung von
aussagekräftigen Modellen vorhanden . 16 Eine Vielzahl von Modellierern und For-
schungsinstituten erlegen sich jedoch im Rahmen ihrer Modellentwicklung gewisse
Standards auf, die zur Verwertbarkeit ihres Modells bzw. von Modellen generell
beitragen sollen. Zum Teil existieren auch bereits Ansätze, die die Vereinheitlichung
von Modellentwicklungs-Grundsätzen anstreben . 17
hingegen nicht (Abwasserleitungen, Stromleitungen, Gebäude etc.). Siehe den Bericht des ame-
rikanischen National Research Council: „Environmental effects of transgenic plants“ (2002),
S 458.
13 Vgl. Levin: Models in Ecotoxicology, in: Levin/Hallam/Gross, Applied Mathematical Ecology
(1990), S 315 f.; Becker/Schütte/Geib et al.: Grundsätze ordnungsgemäßer Modellierung - Ab-
schlussbericht (1999), S 14; Manderscheid: Modellentwicklung zum Wasser- und Stoffhaushalt
(1992), S 11.
14 Auch in anderen Ländern ist ein abgestimmter Umgang mit Modellen in juristischen Kontexten
noch nicht erkennbar. Vgl. Hierzu Wagner/Fisher/Pascual: Misunderstanding models in environ-
mental and public health regulation. In: N.Y.U. Environmental Law Journal 2010, 293, 296 (dort
Fn. 11) und 313 ff.
15 S. aber zu ökonomischen Modellen Seehafer: Die Verwendung ökonomischer Modelle in der
Fusionskontrollverordnung aus juristischer Perspektive. In: WuW 2009, 728 ff.
16 Siehe Moody: Theoretical and practical issues in evaluating the quality of conceptual models.
In: Data & Knowledge Engineering 2005, 243, 245 m.w.N; siehe auch bereits Moody/Shanks:
What Makes a Good Data Model? In: The Australian Computer Journal 1998, 97 ff.
17 So z. B. Becker/Schütte/Geib et al.: Grundsätze ordnungsgemäßer Modellierung - Ab-
schlussbericht (1999); vgl. auch Grimm/Berger/Bastiansen et al.: A standard protocol for
describing individual based and agent-based models. In: Ecological Modelling 2006, 115 ff.;
Frank: Evaluation of Reference Models, in: Fettke/Loos, Reference Modeling for Business Sys-
tems Analysis (2006), S 118 ff.; Bericht des Committee on Models in the Regulatory Decision
 
 
 
 
 
 
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