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sind. Auf diese Weise tragen Modelle dazu bei, komplizierte Tatbestände zugäng-
lich zu machen und ein größeres Verständnis der zugrunde liegenden Prozesse
herzustellen.
Ein ökologisches Modell ist die vereinfachte, auf mathematischen und bio-
logischen Regeln basierende Darstellung eines Ökosystems oder bestimmter oft
komplexer ökologischer Prozesse bzw. Teile davon . 4 Ökologische Modelle können
beispielsweise zum besseren Verständnis der häufig vielschichtigen Strukturen und
der in vielfältigen Wechselbeziehungen zueinander stehenden funktionalen Gefüge
in Ökosystemen beitragen . 5 Beispielsweise können mithilfe ökologischer Modelle
verzweigte Kausalprozesse abgebildet werden, die u.a. für die rechtliche Einord-
nung dieser Prozesse von erheblicher Bedeutung sein können. Da im Zusammen-
hang mit komplexen ökologischen Systemen die zugrunde liegenden Informationen
in den seltensten Fällen vollständig vorhanden sind, werden bei ökologischen Mo-
dellen Informationen und Kenntnisse regelmäßig mit Befunden und Schätzungen
aus der empirischen Biologie oder Ökologie verknüpft. Auf diese Weise sind die
Modelle als eine Art „virtuelle Labore“ einsetzbar. Es können Fragestellungen be-
handelt werden, die sich einem direkten empirischen Zugang verschließen oder mit
denen man in der Realität nicht experimentieren will . 6 Als „Output“ können öko-
logische Modelle gegebenenfalls Prognosen und / oder quantitative Ergebnisse im
Hinblick auf die jeweils betrachtete Fragestellung liefern . 7
Aufgrund ihrer Vereinfachungsfunktion sowie des besseren Verständnisses, das
durch sie erreicht wird, können Modelle eine wesentliche Hilfestellung für die
Verantwortlichen in Entscheidungsprozessen bieten. Aus diesem Grund wären öko-
logische Modelle beispielsweise auch im GVO-Genehmigungsverfahren sinnvoll
einsetzbar. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die
Ergebnisse der ökologischen Modellierung in juristisch relevanten Kontexten wie
dem GVO-Genehmigungsverfahren verwertbar sind.
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, soll nachfolgend zunächst ein für
die GVO-Risikoanalyse geeignetes Modell exemplarisch dargestellt werden (dazu
Abschn. 9.1 ) . Vor dem Hintergrund dieses Modells sollen dann Kriterien entwickelt
werden, mit deren Hilfe das dargestellte Modell sowie vergleichbare Modelle
im Hinblick auf ihre juristische Verwertbarkeit bewertet werden können (dazu
Abschn. 9.2 ) .
4 Vgl. Jopp/Reuter/Breckling 2011: Modelling complex ecological dynamics. Springer,
Heidelberg.
5 Vgl. Leemans: Computer Models for synthesis of pattern and process in the boreal forest. In:
Shugart/Leemans/Bonan, A Systems Analysis of the Global Boreal Forest (1992), S 308.
6 Dies ist zum Beispiel im Zusammenhang mit ökologischen Prozessen der Fall, bei denen
irreversible Auswirkungen auf der Landschaftsebene zu befürchten sind.
7 Wagner/Fisher/Pascual: Misunderstanding models in environmental and public health regu-
lation. In: N.Y.U. Environmental Law Journal 2010, 293 ff. weisen in diesem Zusammenhang
mehrfach darauf hin, dass Modelle jedoch keine “answer machines” bzw. “truth machines” sind.
 
 
 
 
 
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