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bearbeiten. Demgegenüber werden WebGIS zwar von Geoinformatik-Spezialisten
entwickelt, stehen jedoch zur Anwendung der breiten Öffentlichkeit zur Verfü-
gung und sind so konzipiert, dass sie problemlos auch von Laien bedient und
als Informationsgrundlage genutzt werden können. Das Werkzeug-Angebot von
Desktop-GIS-Anwendungen ist umfangreicher als das von WebGIS-Anwendungen.
Die Digitalisierung von Geo-Objekten und komplexere Analysefunktionen inner-
halb von WebGIS-Applikationen wird sich jedoch nicht zuletzt aufgrund des
steigenden Einsatzes von mobilen WebGIS-Anwendungen weiter beschleunigen.
WebGIS im GVO-Kontext
Eine Recherche nach WebGIS-Applikationen, die im Zusammenhang mit GVO be-
trieben werden, hat gezeigt, dass bundesweit zurzeit lediglich drei entsprechende
Internetportale verfügbar sind:
1. Das Referat „Koexistenz und GVO-Monitoring“ des BVL führte mit Inkrafttre-
ten des neuen Gentechnikgesetzes das Standortregister über die Freisetzung und
den Anbau von GVP in Deutschland ein. Die Führung eines Standortregisters
ist durch EU-Richtlinien vorgeschrieben . 2 Jeder, der GVO freisetzt oder an-
baut, ist verpflichtet, dies dem BVL mitzuteilen. Im Standortregister wird die
Lage von Flächen der Freisetzung oder des Anbaus von GVP auf Basis von
Flurstückskarten erfasst. Ein Ziel des Standortregisters ist ein verbessertes Moni-
toring möglicher unerwünschter Auswirkungen von GVP auf die Umwelt sowie
die Gesundheit von Menschen und Tieren. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit
informiert werden, um Transparenz und Koexistenz zu gewährleisten. Das Stand-
ortregister liefert Informationen in Tabellenform mit eingeschränkter Option zur
kartografischen Veranschaulichung auf Bundesland-, Landkreis und Gemein-
deebene. Die genaue Lage der jeweiligen Anbaufläche lässt sich daraus nicht
erschließen, da für jede administrative Ebene lediglich die Gesamtanbaufläche
von GVO kartiert wird. Aus technischer Sicht basiert die WebGIS-Applikation
auf proprietärer Software, nämlich auf dem von ESRI vermarkteten ArcIMS
Mapserver sowie auf dem Datenbankmanagement-System (DBMS) von Oracle.
2. Die experimentelle Freisetzung von GVO in die Umwelt bedarf einer Risikoprü-
fung, bei der potenziell schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit
oder die Umwelt zu bewerten sind. Natura 2000-Gebiete unterliegen in die-
sem Kontext einem besonderen gesetzlichen Schutz. Dementsprechend muss für
Freisetzungsversuche, in deren Einflussbereich Natura 2000-Gebiete liegen, eine
Prüfung nach §§ 34a, 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durchge-
führt werden . 3 Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt Antragstellern von
GVO-Freisetzungen einen Kartendienst zur Lage der Natura 2000-Gebiete zur
Verfügung. Neben den Schutzgebieten können auch vordefinierte Puffer-Flächen
2 http://www.bvl.bund.de/cln_027/nn_491826/DE/06__Gentechnik/07__Anbau/01__
Standortregister/standortregister__node.html__nnn=true
3 http://www.bfn.de/0503_einstieg_gvo.html
 
 
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