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chen Wodka intus sein nahezu unbe-
leuchtetes Vehikel heimwärts kut-
schiert, sollte man Aufmerksamkeit
schenken und sicherheitshalber ge-
mächlich hinter ihm hertuckern, bis er
irgendwann abbiegt.
Noch einige
Verkehrsregeln:
Das
Führen eines Fahrzeugs ist schon beim
Genuss geringer Mengen von Spiri-
tuosen verboten: Die zulässige Alko-
holhöchstmenge beträgt 0,2 Promille.
Es besteht Anschnallpflicht und Telefo-
nierverbot ohne Freisprechanlage
während der Fahrt, und es herrschen
die internationalen Straßenverkehrs-
vorschriften. Außerdem ist seit 2007
obligatorisch, auch
tagsüber mit Ab-
blendlicht
zu fahren.
Straßenkarten
Zwei empfehlenswerte Karten sind
im world mapping project bei R
EISE
K
NOW
-H
OW
erschienen:
„Polen“
im
Maßstab 1:850.000 und
„Nordpolen“
im Maßstab 1:400.000.
gängen. Vorfahrt haben, wie z.B. in
Deutschland auch, die Autos im Kreis-
verkehr, wer in den Kreis einbiegt,
muss warten.
Gleise an Bahnübergängen
befin-
den sich oft nicht zu ebener Erde, wes-
halb sie grundsätzlich im Schnecken-
tempo überfahren werden müssen.
Fußgänger
sollten sich besser nicht
auf
Zebrastreifen
verlassen, selbst Po-
lizei und Fahrschulwagen brettern un-
gebremst darüber hinweg. Und auch
dem einen oder anderen Traktoristen,
der nach Feierabend mit ein paar Gläs-
Tankstellen
Tankstellen gibt es
flächendeckend.
Sie verteilen sich über das Land in
durchschnittlichen Entfernungen zwi-
schen 20 und 50 Kilometern und wer-
den von den bekannten internationa-
len Mineralölkonzernen, vom polni-
schen Unternehmen Orlen sowie eini-
gen freien Tankstellen betrieben. In
der Regel sind sie werktags von 6 bis
22 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feierta-
gen von 7 bis 17 Uhr, an Haupt- und
Fernstraßen sowie in größeren Städten
rund um die Uhr. Gängige
Kreditkar-
ten
werden nur in Ausnahmefällen
Auch Fuhrwerke mit nur 1 oder 2 PS
sind in Polen häufige Verkehrsteilnehmer
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