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Achtung: Das Angeln mit
lebenden
Köderfischen
ist nicht erlaubt.
Eine
Angelgenehmigung
(karta
wędkarska)
ist unbedingtes Muss, der
deutsche Angelschein ist in Polen
nicht gültig. Gegen eine Gebühr von
15 bis 60
⁄
je nach Dauer, Gebiet und
Gewässer wird sie von den jeweiligen
Gewässerverwaltern ausgestellt und
berechtigt zum Angeln auf den allge-
mein zugänglichen Gewässern des
Polnischen Anglerverbandes. Die
Adressen der Gewässerverwalter hal-
ten vor Ort die Touristeninformatio-
nen parat.
Für alle Angelegenheiten rund um
den Angelsport ist der
Polnische Ang-
lerverband PZW
(Polski Związek
Wędkarski) zuständig. Er informiert
über die aktuellen Bestimmungen so-
wie die auf den Gewässern des PZW
geltende Mindestmaße, Schonzeiten,
Tageslimits und Fangbeschränkungen.
Polski Związek Wędkarski,
ul. Twarda 42,
00-831 Warszawa, Tel. (0048) (0)22 620
8966, Fax 6205085, www.zgpzw.pl, www.
fishing.pl (beide auch auf Englisch).
Die Pommersche Seenplatte ist
ein herrliches Revier für Angler
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