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In-Depth Information
auf bargeldlosem Weg zahlen, für Bar-
auszahlungen lieber die Maestro-(EC-)
Karte verwenden und mit dieser gleich
größere Summen abheben.
Gängige Kreditkarten wie Euro-
card, MasterCard und Visa werden
von den meisten Hotels und Tankstel-
len sowie in vielen Restaurants und
Geschäften akzeptiert.
Bei Verlust der Geldkarte sollte
man sie umgehend sperren lassen ( Ü
„Notfälle“).
Wer mit Bargeld anreist, kann dies
problemlos in Banken und Wechsel-
stuben sowie in vielen größeren Ho-
tels tauschen. Banken bieten mit Ga-
rantie den aktuellen Wechselkurs. In
der Regel sind sie Mo-Fr 7.30-17 Uhr
und Sa 7.30-14 Uhr geöffnet. Zusätz-
lich bieten Kantors (Wechselstuben)
oft rund um die Uhr ihre Tauschdiens-
te an, ebenfalls in der Regel zum aktu-
ellen Wechselkurs.
Da sich der Umfang der Leistungen
jedoch nach den Rechtsvorschriften in
Polen richtet und außerdem andere
gesetzliche Zuzahlungen bestehen,
muss man die Kosten der Behand-
lung in der Regel zunächst einmal
selbst tragen. Gegen die Vorlage aus-
führlicher Quittungen (mit Datum,
Namen, Bericht über Art und Umfang
der Behandlung sowie Kosten der Be-
handlung und verordneten Medika-
menten) werden die Behandlungskos-
ten dann bis zur Höhe der deutschen
bzw. österreichischen Vertragssätze
erstattet. Liegen sie darüber, muss
man den Restbetrag aus eigener Ta-
sche begleichen, und auch die Kosten
für Krankenrücktransporte überneh-
men die gesetzlichen Krankenkassen
im Heimatland nicht. Daher ist der Ab-
schluss einer zusätzlichen Krankheits-
kosten- und Rücktransportversiche-
rung anzuraten.
Schweizer sollten bei ihrer Kranken-
versicherungsgesellschaft nachfragen,
ob die Auslandsdeckung auch für Po-
len inbegriffen ist. Sofern man keine
Auslandsdeckung hat, kann man bei
Soliswiss (Gutenbergstraße 6, 3011
Bern, Tel. (031) 3810494, www.soli
swiss.ch) kostenlos Informationen
über mögliche Krankenversicherer
einholen.
Apotheken (apteka) gibt es in allen
größeren Ortschaften. Sie verfügen
von Aspirin über Hustensaft bis zum
Pflaster über alle gängigen Bagatell-
präparate. Wer auf spezielle Arznei-
mittel angewiesen ist, sollte diese von
zu Hause mitnehmen.
Notrufnummern Ü „Notfälle“.
Gesundheit
Für Polen gelten dieselben Bestim-
mungen wie in allen EU-Ländern.
Entstehen im Urlaub Kosten für ärztli-
che Leistungen, die aus medizinischer
Sicht nicht bis zur Rückkehr nach Hau-
se warten können, werden sie von den
Krankenkassen übernommen. Die Be-
handlung vor Ort erfolgt bei Ver-
tragsärzten und -krankenhäusern ge-
gen Vorlage der Europäischen Kran-
kenversicherungskarte (European
Health Insurance, EHIC), die seit 2004
den althergebrachten Auslandskran-
kenschein ersetzt.
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