Travel Reference
In-Depth Information
Anreise
Personalausweis, Schweizer müssen
den Reisepass vorzeigen. Für die Wei-
terreise nach Russland und Weißruss-
land ist ein Visum erforderlich, das bei
den jeweiligen Botschaften rechtzeitig
vor Reiseantritt beantragt werden
muss. An den Grenzübergängen wer-
den keine Visa ausgestellt. Infos:
Einreisebedingungen
Für die Einreise nach Polen und einen
Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem
Zeitraum von sechs Monaten benöti-
gen EU-Bürger einen gültigen Perso-
nalausweis, Schweizer einen gültigen
Reisepass.
Möchte man länger bleiben, ist eine
befristete Aufenthaltserlaubnis erfor-
derlich, die man beim zuständigen
Woiwodschaftsamt beantragen kann.
Kinder unter 16 Jahre reisen mit ei-
nem eigenen Kinderlichtbildausweis
oder müssen im Pass der Eltern einge-
tragen sein.
In Deutschland, Österreich oder der
Schweiz lebende Nicht-EU-Bürger, die
unter Umständen ein Visum für den
Polenaufenthalt benötigen, wenden
sich hierfür an die zuständige diploma-
tische Vertretung Polens ( Ü „Botschaf-
ten und Konsulate“).
Mit der Umsetzung des Schengener
Abkommens sind die routinemäßigen
Grenzkontrollen des Personenver-
kehrs an der polnischen EU-Binnen-
grenze für Deutsche und Österreicher
seit Ende 2007 entfallen. Die Schweiz
wird dem voraussichtlich bis Ende
2008 folgen.
Trotz fehlender Kontrollen gibt es
weiterhin nationale Ein-, Aus- oder
Durchfuhrbeschränkungen, z.B. für
Tiere, Pflanzen, Waffen, starke Medi-
kamente und Drogen (auch Canna-
bis). Näheres Ü „Zollvorschriften“.
Für die Weiterreise nach Litauen
genügt bei EU-Bürgern der gültige
Deutschland: www.auswaertiges-amt.de
(Stichwort „Länder, Reisen und Sicherheit“),
Tel. (030) 50000, Fax 50003402.
Österreich: www.bmaa.gv.at (Stichwort
„Bürgerservice“), Tel. 05-011504411, Fax 05-
011590 (05 muss immer vorgewählt werden).
Schweiz: www.dfae.admin.ch (Stichwort
„Reisehinweise“), Tel. (031) 3238484.
Hunde und Katzen dürfen mit in den
Urlaub, sofern sie mindestens 30 Tage
und maximal 12 Monate vor Reisean-
tritt gegen Tollwut geimpft worden
sind. Die Impfung wird vom Tierarzt in
den Heimtierausweis eingetragen, der
seit 2004 den bisherigen Impfpass er-
setzt und an der Grenze vorgelegt
werden muss. Damit das Tier dem
Ausweis zweifelsfrei zugeordnet wer-
den kann, muss es mit einem Mikro-
chip oder übergangsweise (bis Juli
2011) mit einer lesbar eintätowierten
Nummer gekennzeichnet sein.
Anreise mit dem Auto
Ü auch Abschnitt „Unterwegs in Po-
len, Autofahren“.
Die Grenzabfertigung verläuft zü-
gig und unproblematisch. Bürger aus
der Schengen-Zone werden an der
Grenze nach Polen durchgewunken.
An arbeitsfreien Tagen, die hierzu-
lande in der Regel auch geschlossene
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