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mit 577.500 sowie Stettin mit 410.000
Bewohnern schließen sich an.
Von den 38,7 Millionen polnischen
Staatsbürgern rechnen sich geschätzte
1,5 Millionen zu nationalen Minder-
heiten. Unter ihnen bilden die größ-
ten Gruppen die Deutschen (ca.
400.000), Ukrainer (ca. 300.000) und
Weißrussen (ca. 200.000).
14 bis 17 Millionen Menschen polni-
scher Herkunft leben auf alle fünf Kon-
tinente verstreut in anderen Ländern.
Staatliche Konstitution
Konstitutive Grundlage der Republik
Polen ist die am 17. Oktober 1997 in
Kraft getretene Verfassung. Sie löste
die sogenannte „Kleine Verfassung“
ab, die von 1990 an bis zur Verab-
schiedung der neuen, umfassenden
Konstitution das ordnungsgemäße
Funktionieren des polnischen Staates
garantierte. Den Buchstaben der Ver-
fassung von 1997 gemäß ist Polen ein
einheitlicher, demokratischer, freiheit-
licher Rechtsstaat und eine parlamen-
tarische Demokratie.
Die Legislative besteht aus einem
Zweikammer-Parlament: dem Sejm
mit 460 Abgeordneten und dem Senat
mit 100 Mitgliedern. Der Senat als
zweite Kammer wird in den Woiwod-
schaften gewählt und verfügt über ei-
ne beratende Funktion bei der Gesetz-
gebung. Erste Kammer und höchste
gesetzgebende Instanz ist der Sejm.
Beide Kammern des Parlaments wer-
den alle vier Jahre in freien und gehei-
men Wahlen gewählt.
Die Abgeordneten im Sejm sind an
der Regierungsbildung beteiligt, ent-
weder indem sie den vom Staatspräsi-
dent berufenen Ministerrat (die Regie-
rung) bestätigen oder auch selbst den
Ministerpräsidenten und sein Kabinett
wählen. Als oberstes Organ der Exeku-
tive ist der Ministerrat dem Sejm ge-
genüber verantwortlich. Dem Minis-
terrat steht der Ministerpräsident als
Regierungschef vor.
Staatsoberhaupt Polens ist der für
eine Amtszeit von fünf Jahren direkt
vom Volk gewählte Staatspräsident.
Er ist der oberste Landesrepräsentant
und verfügt über weitreichende Kom-
62 Prozent der 38,7 Millionen polnischen
Staatsbürger leben in den Städten
 
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