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sonderen Anspruch an die Bildqualität stellen, sind Bilder und
Grafi ken im JPEG-Format ausreichend 12 .
2.2.4 Aufzählungen
Aufzählungen sollten eingerückt werden und eventuell einen
etwas größeren Zeilenabstand zum vorhergehenden Text haben,
damit sie einen deutlichen Abstand zum umgebenden Absatz
aufweisen. Die einzelnen Aufzählungsglieder dürfen auch durch
einen größeren Zeilenabstand (als dem festgelegten) getrennt
werden, insbesondere, wenn sie mehrzeilig sind. Aufzählungen
können auch mehrstufi g sein.
Nach DIN 1421 gibt es drei Regeln für die Kennzeichnung
von Aufzählungen:
Kennzeichnung mit arabischen Ordnungszahlen
(1., 2., 3. etc.)
Kennzeichnung mit lateinischen Kleinbuchstaben und
nachfolgender Klammer (a), b) etc.)
Aufzählungen, die lediglich typografi sch hervorgeho-
ben werden sollen, werden mit Bindestrich 13 gekenn-
zeichnet
Allerdings ist diese Norm schon etwas veraltet. Nach DIN 5008
dürfen alle Aufzählungszeichen aus einem DTP-Programm
12 Eine Übersicht hierzu fi nden Sie im 5. Kapitel im Abschnitt 5.2.6 Einfügen und
Formatieren von Abbildungen S. 78 und im Anhang S. 125.
13 In DIN 1421 ist von einem Bindestrich die Rede, obwohl für Aufzählungen der
Gedankenstrich verwendet wird.
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