Graphics Reference
In-Depth Information
Andere Verzeichnisse - wie Abbildungsverzeichnisse - besitzen
keine Gliederungsstufen, da alle Inhalte gleichrangig sind. Sie
werden aus den entsprechenden Beschriftungen erstellt und
enthalten den kompletten Inhalt der jeweiligen Bildunterschrift
bzw. Tabellenüberschrift.
Des Weiteren ist den jeweiligen Überschriften bzw. Beschrif-
tungen die entsprechende Seitenzahl zuzuordnen. Diese steht
am rechten Rand des Satzspiegels und wird mit einer gepunk-
teten oder gestrichelten Linie vom Text getrennt.
6.1.5 Verwendung von Grafi ken (Abbildungen, Tabellen etc.)
Grafi ken werden an der Stelle eingefügt, wo das erste Mal
auf sie Bezug genommen wird. Sie werden am rechten Rand
des Satzspiegels platziert und mit einer Bildunterschrift ver-
sehen.
Bilder und Abbildungen sollten eine Aufl ösung von mindes-
tens 150 dpi aufweisen, wenn möglich sogar 300 dpi. Je nach
Bildformat (vor allem bei JPEG- und TIFF-Dateien) gilt dies
auch für Tabellen und andere Grafi ken. Bei Tabellen, welche
programmintern erstellt wurden, ist die Aufl ösung zweitran-
gig.
Die Bildunterschrift beinhaltet die Art der Grafi k (Abb., Tab.),
die Nummerierung, welche für jedes Kapitel neu beginnt und
die Kapitelnummer mit einbezieht, sowie die vollständige
Beschriftung (z. B. Abb. 1.1: Aufbau einer Partei). Grafi k und
Bildunterschrift werden so formatiert, dass der fortlaufende
Text beim Seiten- und Zeilenumbruch den Bildraum umfl ießt,
wozu auch ein passender Weißraum gehört.
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