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Abbildung 9-5:
Standort-Verwaltung (verknüpft mit Finanzdimension „Abteilung“)
Nachdem Standorte eine obligatorische Lagerdimension ist, sind sie in allen La-
gerdimensionsgruppen aktiv und müssen bei allen Buchungen eingetragen wer-
den (siehe Abschnitt 7.2.2). Zusätzlich muss jeder Lagerort einem Standort zuge-
ordnet sein.
Wenn ein Unternehmen nicht in mehrere Standorte gegliedert ist, sollte eine Ein-
richtung in der Art vorgenommen werden, dass nur ein Standort angelegt und als
Vorschlagswert übernommen wird (beispielsweise über die Standardauftragsein-
stellungen im freigegebenen Produkt).
9.1.6.3 Produktionseinheiten
Parallel zur Dimension „Standort“, die in der Materialwirtschaft als Gliederungs-
ebene unterhalb von Unternehmen Anwendung findet, wird in der Ressourcen-
verwaltung die Gliederungsebene „Produktionseinheit“ zur Abbildung von Be-
triebsstätten in Produktionsplanung und -steuerung verwendet. Jeder Produkti-
onseinheit ist mit einem Standort verknüpft, wobei mehrere Produktionseinheiten
demselben Standort angehören können (siehe Abschnitt 5.3.1).
9.1.6.4 Verknüpfung von Standorten mit dem Organisationsmodell
Standorte können nicht direkt im Organisationsmodell verwendet werden. Nach-
dem jedoch Standorte einer Finanzdimension und die Finanzdimension den Orga-
nisationseinheiten zugeordnet werden kann, ist eine Verknüpfung möglich.
Um Standorte in Finanzwesen und Organisationsverwaltung zu berücksichtigen,
sind folgende Schritte nötig:
¾
Anlegen von Organisationseinheiten für die einzelnen Standorte mit ge-
meinsamen Typ (z.B. „Abteilung“ oder „Unternehmenseinheit“)
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