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Abb. 25: Infiltration und Abfluss in (1) schlecht und (2) gut durchlässigem Untergrund (nach H ÖLTING , 1989).
keinen unterirdischen Abfluss, weil das Grund-
wasser in größere Tiefen sickert und erst nach
längeren (unterirdischen) Fließwegen weiter ent-
fernt austritt. Erst durch eine kritische großräu-
mige hydrogeologische Auswertung der Abfluss-
messungen sind solche Zusammenhänge aufzu-
decken.
Die Wasserbilanz eines betrachteten Gebietes
muss aber über den Grundwasserhaushalt hinaus
den gesamten Wasserhaushalt umfassen. Dies ist
von besonderer Bedeutung, wenn es um großräu-
mige Erhebungen für Wassererschließungen,
wasserwirtschaftliche Rahmenpläne oder Raum-
ordnungspläne geht. Solche Erhebungen werden
z.B. von der Europäischen Wasserrahmenrichtli-
nie (WRRL; Kapitel 1), gefordert.
Fließt Grundwasser aus einem oberirdischen
Einzugsgebiet, das durch eine Abflussmessstelle
kontrolliert wird, in ein außerhalb liegendes, also
anderes unterirdisches Einzugsgebiet ab, wird
dies als Grundwasserabstrom bezeichnet. Der
umgekehrte Vorgang, der des Zustroms aus ei-
nem anderen Einzugsgebiet, wird dementspre-
chend als Grundwasserzustrom bezeichnet. Die-
se Benennung (nach R ICHTER & L ILLICH , 1975) ist
in der DIN 4049 nicht aufgeführt, obwohl solche
Vorgänge in vielen Fällen, besonders in reliefin-
tensiven (Mittelgebirgs-) Gebieten mit Kluftge-
steinen (Abschn. 3.2.2), bei hydrogeologischen
Betrachtungen des Wasserhaushalts erhebliche
Bedeutung haben. Die in der DIN 4049, Ausgabe
1979, enthaltenen Begriffe Grundwasserabfluss-
summe und Grundwasserzuflusssumme , er-
klärt als „Wasservolumen, das während einer be-
stimmten Zeitspanne z.B. aus einem Grundwas-
serabschnitt durch dessen Grundwasserquer-
schnitt austritt (bzw. eindringt)“, sind nicht
identisch mit dem Begriff Grundwasserabstrom.
Bei letzterem ist der Ab- oder Zufluss von Grund-
wasser aus einem Einzugsgebiet in ein anderes
entscheidend, sodass dieser Volumenstrom mess-
technisch von der Abflussmessstelle (Pegel), die
dem betrachteten (oberirdischen) Einzugsgebiet
zugeordnet ist, nicht erfasst wird. Grundlage für
quantitative Überlegungen hinsichtlich des
Grundwasserab-(bzw. -zu-)stroms bilden groß-
räumig ausgeführte Abfluss-(zuwachs-) Spen-
denmessungen und Grundwassergleichenkarten
(Abschn. 3.6.1), aus denen die Grundwasserfließ-
richtungen abzuleiten sind.
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