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Abb. 24: Zuwachsspendenkarte der Teileinzugsgebiete an der mittleren und oberen Nidda (nach M ATTHEß &
T HEWS , 1963).
dass der festgestellte unterirdische Grundwasser-
volumenstrom V · Au aus einem Grundwasserab-
schnitt in dasselbe Grundwasserstockwerk erfolgt
und somit dem zugehörigen unterirdischen Ein-
zugsgebiet zuzuordnen ist. Der umgekehrte Vor-
gang, bei dem ein Grundwasservolumen V Gw
an einer Abflussmessstelle nicht den gesamten
Grundwasserabfluss aus einem unterirdischen
Einzugsgebiet darstellt. Häufig liegen derartige
Verhältnisse in Gebieten mit schwebenden
Grundwasserstockwerken vor. Bei Darstellung
der Grundwassermorphologie nach Grundwas-
serspiegelmessungen (Abschn. 3.6) zeigt sich
nicht selten, dass oberirdische und unterirdische
Wasserscheiden als Grenzen der entsprechenden
Einzugsgebiete nicht zusammenfallen (Abb. 23),
ihre Flächen sind also nicht gleich groß. In Küs-
tengebieten tritt zuweilen das Grundwasser di-
rekt im Meer aus, also außerhalb des Festlandes.
In Karstgebieten, besonders wenn sie hoch liegen,
ergeben Abflussmessungen kleinerer Gewässer
ei-
nem Grundwasserabschnitt in der Zeitspanne
t
aus demselben Grundwasserstockwerk zufließt,
wird als Grundwasserzufluss bezeichnet. Bei der
Erörterung der Ermittlung regional unterschied-
licher unterirdischer Abflüsse (Abschn. 3.7.4.3.1)
wurden schon Beispiele genannt, bei denen das
nicht der Fall ist. Unterschiedliche geologische
Verhältnisse bedingen in solchen Fällen, dass der
grundwasserbürtige Anteil V · Au am Gesamtabfluss
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