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Tab. 91: Effektiver Wurzelraum, kapillare Aufstiegshöhe und zur Pflanzenversorgung erforderlicher Grundwasser-
flurabstand in Abhängigkeit der Bodenart (R ENGER et al., 1984).
Bodenart
Effektiver
Kapillare Aufstiegshöhe (dm)
Erforderlicher Grundwasser-
Wurzelraum
bei Aufstiegsraten von
flurabstand (dm) unter Gelände
für kapillare Aufstiegsraten von
dm
5 dm/d
0,2 dm/d
5 dm/d
0,2 dm/d
Sande
- grobkörnig
6
3
6
8
11
- mittelkörnig
6
4
9
10
15
- feinkörnig
7
5
17
12
24
- tonig-schluffig
9
8
24
17
33
Schluffe
- sandig
10
9
27
19
37
- tonig
11
7
2 6
18
3 7
Lehme
- sandig
10
4
14
14
24
- schluffig
10
3
15
13
25
Tone
- schluffig
10
2
16
12
26
und der kapillaren Aufstiegshöhen ergeben sich
die in den Spalten 5 und 6 angegebenen Grund-
wasserflurabstände, die für eine ausreichende
Wasserversorgung der Pflanzen (= 3 mm/d)
(Spalte 5) erforderlich sind oder ohne Einfluss
auf die Wasserversorgung der Pflanzen („Grenz-
flurabstand“; Spalte 6) bleiben. Nur zwischen
diesen beiden Werten der Spalten 5 und 6 wirkt
sich bei Ackerland eine Grundwasserabsenkung
auf den Ertrag aus, wenn man den Bereich der
sehr geringen Flurabstände (Luftmangel) nicht
berücksichtigt. Damit können - je nach Bodenart
- anthropogene Grundwasserabsenkungen nur
dann Folgen haben, wenn die Flurabstände vor
Beginn der Wassergewinnung geringer als etwa
2,50 m sind. Lediglich in Schluffen sind diese
Grenztiefen etwas größer (3,70 m), dort ist aller-
dings auch die Aufstiegsrate der Kapillarwässer
wegen geringerer Durchlässigkeit reduziert. Ist
der Grenzflurabstand jedoch größer, entnehmen
die Pflanzenwurzeln das Wasser ausschließlich
der wasserungesättigten Zone (Abschn. 3.4.1),
und der Pflanzenwasserhaushalt hängt allein von
den Bodenkenngrößen, insbesondere der nutzba-
ren Feldkapazität sowie dem Witterungsverlauf
ab. Vor größeren Grundwasserentnahmen emp-
fiehlt es sich deshalb dringend, im Gebiet des zu
erwartenden Absenktrichters die Flurabstände
durch Sondierbohrungen zu ermitteln und Mess-
stellen einzurichten, welche die Spiegelverände-
rungen im oberflächennahen Bereich kontinuier-
lich beobachten lassen.
Zur Beweissicherung sollten ferner pflanzen-
soziologische und bei landwirtschaftlichen Nutz-
flächen auch ertragskundliche Untersuchungen
(Kartierungen; B RAUN -B LANQUET , 1964; E LLEN -
BERG et al., 1992) ausgeführt werden. Pflanzen
stellen Standortsanzeiger für den Wasserhaushalt
des Bodens dar (Tab. 92). Die Veränderungen des
Bodenwasserhaushalts geben sich in Verschie-
bungen der Pflanzenvergesellschaftung zu erken-
nen. Als Beurteilungsgrundlage dient der aus ei-
ner Vegetationsaufnahme abgeleitete ökologische
Feuchtegrad, der an Hand von möglichst natürli-
chen Vegetationsformen (u.a. artenreiche Laub-,
Misch- und Nadelwälder, Trocken- und Magerra-
sen, seggenreiche Pflanzengesellschaften, Wiesen,
Weiden, Acker-Wildkrautgesellschaften) ermit-
telt wird. Dieser quantifiziert den Zeigerwert der
einzelnen Arten im Hinblick auf den Wasser-
haushalt. Die Skala des ökologischen Feuchtegra-
des geht von I bis VIII, wobei I meist offenes Was-
ser und VIII sehr trocken bedeuten (Tab. 92). Un-
ter Berücksichtigung des Deckungsgrades bzw.
des Prozentanteils der Pflanzengesellschaften hat
E LLENBERG
(1992) für einzelne Pflanzen bzw.
 
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