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ters vor. Besonders in feinkörnigen und organik-
reichen Sedimenten ist dies von besonderer Be-
deutung. Über Gleichgewichtsprozesse werden
diese an das bereits gereinigte Grundwasser abge-
geben und führen zu langen Behandlungszeiten.
Aus diesem Grund kommen trotz der hohen Kos-
ten regelmäßig auch Bodenaustauschverfahren
zum Einsatz, bei denen mittels Großbohrloch-
oder Wabenverfahren (L
UTZ
, 2007) das kontami-
nierte Sediment in der Schadensquelle (gesättigte
Zone) ausgehoben wird.
turpflanzen sind in Abb. 137 zusammengestellt.
Pauschal rechnet man bei landwirtschaftlicher
Flächennutzung mit einem sogenannten Grenz-
flurabstand von 1,5 m, der von landwirtschaftli-
chen Nutzpflanzen in der Regel nicht durch Wur-
zeln überschritten wird.
Nach L
EHNHARDT
& B
RECHTEL
(1980) beein-
flussen folgende Faktoren die Durchwurzelungs-
tiefe:
•
Grundwasserverhältnisse,
•
Bodenausgangsmaterial,
•
Bodenart,
•
Lagerungsdichte,
4.7.4 Auswirkungen von
Grundwasserentnahmen
•
Bodenchemische Verhältnisse (insbesondere
Sauerstoff-Gehalte).
Die Wurzeltiefe von Bäumen ist im Allgemeinen
unabhängig von Baumart und Altersklasse. Sie
reicht in Lockergesteinen bis maximal 5 m (über-
wiegend 3 m bis 4 m), in Kluftgesteinen bis 1,5 m
(überwiegend 1 m bis 1,2 m). Nur bei wenigen
Baumarten (Stieleiche, Erle) dringen Wurzeln in
das Grundwasser ein.
Die Beziehung zwischen mittlerem Grund-
wasserflurabstand und Ertrag ist jedoch nicht in
allen Böden gleich. Sie hängt bei gleicher Bewirt-
schaftungsintensität von folgenden Faktoren ab:
Jegliche Entnahme von Grundwasser führt zu ei-
ner Veränderung des Grundwassersystemes und
der durch sie beeinflussten natürlichen und an-
thropogenen Gegebenheiten. Das sind zum einen
Einflüsse auf Flora und Fauna, aber auch auf
Bauteile, die das Grundwasser berühren, wie z.B.
tiefgründende Gebäude und Tunnel. Bei der Pla-
nung von Grundwasserentnahmemaßnahmen
gilt es, diese Einflüsse unbedingt zu berücksichti-
gen, um Regressansprüche zu vermeiden. Was für
die Entnahmen gilt, gilt auch umgekehrt für die
Versickerung von Grundwasser.
•
Der kapillaren Aufstiegsrate in Abhängigkeit
von der Aufstiegshöhe (Tab. 91),
•
Der nutzbaren Feldkapazität
des effektiven
Wurzelraumes (nFKWe),
4.7.4.1 Land- und
forstwirtschaftliche
Ertragsminderungen durch
Grundwasserentnahmen
•
Dem Witterungsverlauf während der Vegetati-
onsperiode (z.B. erfasst durch die Klimatische
Wasserbilanz),
•
Der Düngung (insbesondere den Stickstoffga-
ben),
Grundwasserabsenkungen infolge Wasserförde-
rungen können zu einer Verringerung des kapil-
laren Aufstiegs von Grundwasser in den Wurzel-
raum und damit auch zu einer Abnahme des
Pflanzenertrags führen. Das Ausmaß solcher Er-
tragsminderungen hängt vor allem davon ab, wie
stark sich der Anteil des kapillaren Aufstiegs an
der Gesamtwasserversorgung der Pflanzen durch
die Grundwasserabsenkung verringert. Maßge-
bend für die Beurteilung von nachteiligen Wir-
kungen auf Pflanzenerträge sind damit die Wur-
zeltiefen und der Grundwasserflurabstand. Die
maximalen Durchwurzelungstiefen einiger Kul-
•
Der Nutzungsform (Acker-, Grünland, Wald).
Von diesen 5 Faktoren wird nur der erste, näm-
lich die kapillare Aufstiegsrate, durch die Grund-
wasserförderung und damit -absenkung beein-
flusst, deren Auswirkungen auf den Ertrag über
die Tab. 91 abgeschätzt werden kann. Außer den
Tiefen des effektiven Wurzelraumes (Spalte 2) für
Ackerland (für Grünland um 1 dm bis 2 dm nied-
riger) sind (nach R
ENGER
et al., 1984) die kapilla-
ren Aufstiegshöhen für Raten von 3 mm/d (Spal-
te 3) und 0,2 mm/d (Spalte 4) angegeben. Durch
Addition der Tiefen des effektiven Wurzelraumes