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Trinkwässern in erhöhten Konzentrationen fest-
gestellt (S KUTLAREK et al., 2006). Die Haupt-
komponente in Anteilen von 50 % bis 80 % ist
die Perfluoroctansäure (perfluorooctanoic acid;
PFOA ), daneben in geringeren Anteilen Per -
fluoroctansulfonsäure (perfluorooctanesulfonic
acid; PFOS ). Im Trinkwasser des Hochsauerland-
kreises fanden sich bis zu 0,56 μg/l PFOA. Ursa-
che für PFC im Wasser sind auf landwirtschaftli-
chen Flächen im Einzugsgebiet der Möhne ausge-
brachter sog. „Bio-Dünger“ (in Wirklichkeit ein
Gemisch aus organischen Abfällen, die illegal ab-
gegeben wurden) sowie Einträge aus Indus-
trieunternehmen. Das Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz Nordrhein-Westfalen hat 69 Unter-
nehmen identifiziert, die mit PFC arbeiten und
mit PFC belastete Abwässer produzieren.
Die Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001
enthält für PFOA, PFOS und andere PFC keine
spezifischen Grenzwerte. Die Trinkwasserkom-
mission des Bundesministeriums für Gesundheit
hat auf der Grundlage einer vorläufigen Bewer-
tung im Jahre 2006 für die Summe aus PFOA und
PFOS einen „lebenslang gesundheitlich duldba-
ren Leitwert“ von 0,3 μg/l für alle Bevölkerungs-
gruppen ab Geburt empfohlen. Im Sinne eines
generatio nen übergreifenden, d.h. vorsorgenden
Schutzes vor den stark kumulierenden Stoffen
PFOA und PFOS rät die Trinkwasserkommsision,
künftige regulatorische Entscheidungen zum
Schutz des Rohwassers mindestens daran zu aus-
zurichten, dass ein Vorsorgewert (Zielvorgabe) in
Höhe von 0,1 μg/l PFC im Trinkwasser mit Hilfe
naturnaher Aufbereitungsverfahren langfristig
erreicht und eingehalten werden kann 20 . Weitere
Informationen zu PFC gibt das Umweltbundes-
amt auf seiner Homepage.
Die zweite Gruppe ist die der leichtflüchtigen
organischen Halogen-Verbindungen , meist
chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW oder ein-
fach CKW) (ATRI, 1985). Nach der Verordnung
über die Entsorgung gebrauchter halogenierter
Lösungsmittel (HKWAbfV) vom 23. Oktober
1989 (BGBl. I, S. 1918) sind LCKW solche, deren
Siedetemperatur
verunreinigungen veranlassten u.a. das Ministeri-
um für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und
Forsten Baden-Württemberg, Stuttgart, bereits
1985 einen „Leitfaden für die Beurteilung und
Behandlung von Grundwasserverunreinigungen
durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasser-
stoffe“ erarbeiten zu lassen (LUA BW, 1985) 21 .
Der am häufigsten aus dieser Gruppe herge-
stellte Stoff ist 1,2-Dichlorethan mit etwa
2,8 Mio. t/a (2001). Er dient als Ausgangsprodukt
zur PVC-Herstellung. Bedeutender, weil sie als
Lösemittel verwendet werden und damit deutlich
weiter verbreitet sind, sind Dichlormethan
(DCM), Trichlorethen (TRI) und Tetra- bzw.
Perchlorethen (PER), bis Anfang der 90er Jahre
auch 1,1,1-Trichlorethan (fällt unter die EU-Ver-
ordnung Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Ab-
bau der Ozonschicht führen, sog. FCKW-Ver-
bots-Verordnung). Flüssige LCKW besitzen eine
geringe Oberflächenspannung und eine hohe
Dichte, so dass verschüttete LCKW leicht in den
Boden eindringen und dort bis zu den grundwas-
serführenden Schichten vordringen können.
Während TRI und PER auch deshalb als stark
wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 3)
eingestuft sind, ist das biologisch gut abbaubare
DCM nur als wassergefährdend (Wassergefähr-
dungsklasse 2) eingestuft. In der Vergangenheit
ist es durch unsachgemäßen Umgang zu starken
Belastungen der Luft und vor allem zu massiven
Boden- und Grundwasserverschmutzungen, im
Besonderen durch PER und TRI, in der Umge-
bung von Betrieben der chemischen Reinigung
gekommen.
LCKW wurden in der Industrie als Lösungs-
mittel zur Reinigung von Metallen und Textilien
(Kleiderreinigungen) verwandt, aber auch in ge-
ringerem Umfang in den Haushalten. Gesetzge-
berische Maßnahmen, Eigeninitiativen der her-
stellenden und anwendenden Industrie sowie
verfahrenstechnische Maßnahmen haben in den
letzten Jahren zu einem starken Rückgang der
Verbrauchsmengen dieser Stoffe geführt. Die
Einsatzmenge von LCKW-Frischware (Lösemit-
tel) ist nach Angaben des Verbandes der chemi-
schen Industrie (VCI) in Deutschland im Zeit-
raum von 1986 bis 2001 von 180 000 Tonnen auf
22 500 Tonnen gesunken. Seither ist diese Menge
in etwa konstant.
Die wesentlichen physikalischen und chemi-
schen Kenndaten der LCKW sind in der Tab. 89
ϑ Si zwischen 20 °C und 150 °C
bei einem Luftdruck von p amb = 1 013 hPa liegt.
Sie werden auch in belasteten Grundwässern
nachgewiesen, da sie früher ubiquitär mit Nie-
derschlägen eingetragen wurden und in geringe-
rem Ausmaß noch werden. Diese Grundwasser-
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