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4.7.2.2 Belastungen durch land- und
forstwirtschaftliche Nutzung
gessen werden, dass vor der Genehmigung
von Deponien Umweltverträglichkeitsprüfungen
(UVP) und strategische Umweltprüfungen
(SUP) durchgeführt werden müssen, damit die
Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfall-
beseitigung erfüllt werden. Nach § 10 Absatz 4 des
Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
und Sicherung der umweltverträglichen Beseiti-
gung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz - KrW-/AbfG), vom 27. September
1994 (BGBl. I S. 2705) „sind Abfälle so zu beseiti-
gen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird“.
Anforderungen für das Einbringen und das
Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den
Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Ver-
wendung von Boden und bodenähnlichem Ma-
terial sollen in einer Mantelverordnung Grund-
was ser/ Er satzbaustoffe/ Bodenschutz (Ar beits ent -
wurf vom 06.01.2011) geregelt werden.
Damit soll auch verhindert werden, dass durch
Abfälle die nicht abgelagert, sondern z.B. als Er-
satzbaustoffe außerhalb von Deponien verwertet
werden, Boden und Grundwasser verunreinigt
werden
18
.
Für gefährliche Abfallstoffe gibt es sogenannte
Sonderabfalldeponien und Untertagedeponien.
Die Sonderabfalldeponien sind meistens in Ton-
gesteinen (z.B. ehemaligen Tongruben) angelegt.
Bei den Untertagedeponien bieten sich die Rest-
hohlräume des Salzbergbaus an (J
ÄGER
& S
CHETE
-
LIG
, 1992). In Deutschland existieren bereits zahl-
reiche Deponien (C
OLDEWEY
et al., 1994).
Eine nicht unbeträchtliche Grundwasserge-
fährdung stellen auch die heute vielfach ungenü-
gend abgedeckten und zum umgebenden Unter-
grund hin ungesicherten Altablagerungen (Alt-
deponien) und Altstandorte (z.B. Industriebra-
chen, ehem. Tankstellen etc.) dar (K
ERNDORFF
et
al., 1986). In Deutschland wurden bisher (Stand:
Februar 2011) ca. 100 000
Altablagerungen
und
ca. 226 000
Altstandorte
erfasst. Die Landesum-
weltbehörden führen Dateien und Kataster mit
altlastenverdächtigen Altablagerungen und Alt-
standorten, die dort einzusehen sind. Eine Beson-
derheit hinsichtlich der Schadstoffe und der be-
lasteten Flächen stellen die militärischen Lie-
gendschaften dar (D
ODT
et al., 1999a, D
ODT
et al.,
1999b).
Jahrelang stiegen die
Nitrat-Konzentrationen
im
Grundwasser an; dieser Anstieg ist zwischenzeit-
lich weitgehend gebremst, und es zeigt sich eine
stagnierende, z.T. sogar rückläufige Tendenz der
Nitrat-Konzentrationen. Wegen der hygienischen
Gefährdung (insbesondere Kanzerogenität infol-
ge Bildung von Nitrosaminen und Nitrosamiden
im Mundspeichel) wurde in der Trinkwasserver-
ordnung (TrinkwV) vom 21. Mai 2001 (BGBl. I,
S. 959) der Grenzwert für die NO
3
-
-Konzentrati-
on im Trinkwasser auf 50 mg/l festgelegt. Da die
Wässer mancher kommunaler Wasser ge win -
nungsanlagen höhere Nitrat-Gehalte aufwiesen
(W
ENDLAND
et al., 1993), fand die Nitrat-Proble-
matik allgemein ein breites Interesse.
Wenn auch zuweilen in Abrede gestellt, wurde
als Hauptverursacher die Düngung (genauer: die
Überdüngung) in der Landwirtschaft erkannt,
wobei detaillierte Untersuchungen die engen Be-
ziehungen nachwiesen (z.B. O
BERMANN
, 1988);
andere potenzielle Nitrat-Quellen sind Abwasser-
versickerungen oder Waldböden, die jedoch
quantitativ weniger bedeutend sind, sowie Ein-
träge aus der Atmosphäre: die N-Deposition be-
Tab. 82:
Mittlere Sickerwasser-Konzentrationen im
Freiland (mg/l) (H
ÖLTING
, 1994b).
alte Bundes-
neue Bundes-
länder
länder
Sickerrate (mm/a)
295
90
Nitrat
10,8
29,5
(NO
3
) mg/l
Ammonium
3,6
11,8
(NH
4
) mg/l
Sulfat
18,5
102,3
(SO
2-
) mg/l
Chlorid
6,5
(Cl
-
) mg/l
pH-Wert des
vor 1850: ca pH 6,5
Regens
heute: pH 4,2 (Freiland) bis
pH 3,3 (Fichtenwald)
umgerechnet nach B
RECHTEL
,
1992
Chlororganika
bis 0,15
μ
g/l