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Tab. 79: Geogene Konzentrationen ausgewählter Schwermetalle in mineralischen Böden von Hessen in Abhän-
gigkeit vom Ausgangsgestein (mg/kg Trockensubstanz) (G OLWER , 1989).
Schwer-
Sedimentgesteine
Magmatite
metall
Silikatgest. (Sand,
Ton- u. Carbonatgest.
Saure Magmatite
Basische Magmatite
Kies, Sandstein)
(Ton, Tonst.,
(Granit)
(Basalt)
Mergelst., Kalksteine)
Blei
2
- 30
10
— 80
10
- 40
5
- 20
Cadmium
< 0,1
- 0,2
0,1
- 1
< 0,1
< 0,1
Chrom
1
- 20
3
- 150
10
- 60
100
- 500
Kupfer
3
- 15
6
- 80
5
- 30
20
- 70
Nickel
2
- 15
5
- 100
10
- 50
100
- 500
Quecks.
0,02
- 0,2
0,04
- 0,3
0,03
- 0,5
0,06
- 0,14
Zink
5
- 40
20
- 150
50
- 150
50
- 200
geln K UNTZE et al. (1991), dass eine pauschale
Vorgehensweise bei der Festlegung von Grenz-
/Richtwerten ohne Berücksichtigung der (geoge-
nen, z.B. Chrom, Nickel und nahezu auch Blei
und Zinn) Herkunft der Schwermetalle in Böden
nicht den natürlichen Gegebenheiten gerecht
wird. Darüber hinaus müssen das Verhalten und
die Mobilität in Böden und der Sickerzone in die
Überlegungen zu Schwermetallbelastungen des
Untergrundes einbezogen werden, was eine ele-
mentweise Betrachtung erfordert. Es ist deshalb
zu begrüßen, dass die Klärschlammverordnung
durch Artikel 9 der Verordnung vom 9. Novem-
ber 2010 (BGBl. I, S. 1504) (Berlin, 2010) überar-
beitet worden ist. Qualitäts- und Prüfbestim-
mungen für Klärschlämme sind in DVWK (2003)
zusammengestellt.
8 des Gesetzes vom 11. August 2011 (BGBl. I, S.
1163) geändert worden ist. Alle Abfälle mit orga-
nischen Inhaltsstoffen müssen Kompostierungs-
anlagen bzw. Müllverbrennungsanlagen zuge-
führt werden. Nur bei Abfällen mit geringen or-
ganischen Anteilen (< 5 % TOC) erfolgt die Ab-
lagerung auf geeigneten Deponien.
Je nach der stofflichen Zusammensetzung un-
terscheidet man zwischen den auf der Erdober-
fläche befindlichen, also übertägigen Inertstoff-
deponien (Boden und Bauschutt) und den unter
der Erdoberfläche befindlichen Untertagedepo-
nien (Sonderabfall) (C OLDEWEY et al., 1994). Eine
besondere Stellung nehmen die Endlager für ra-
dioaktive Abfallstoffe ein. In Morsleben wurde
ein Salzbergwerk als Endlager schwach- und mit-
telradioaktiver Abfälle genutzt. Auf der Schacht-
anlage Konrad werden in einer Eisenerz-Formati-
on Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeent-
wicklung eingelagert. In Gorleben die Möglich-
keit der Einlagerung in einem Salzstock seit 1979
geprüft. In den übertägigen Deponien können
durch einsickernde Niederschlagswässer (oder in
manchen Fällen durch unmittelbaren Grundwas-
serkontakt) belastende Komponenten herausge-
löst werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Alt-
ablagerungen, die vor 2005 angelegt wurden und
hohe Anteile organischer Substanz enthalten
können. Die Sickerwasserrate in einer Deponie
hängt davon ab, ob die Deponieoberfläche gering
(durch Raupenfahrzeuge) oder stärker (durch
Kompaktoren) verdichtet wurde. E HRIG (1978)
gibt aufgrund längerer Messreihen als Schätzwert
4.7.2.1 Belastungen durch feste
Abfallstoffe
Das Abfallaufkommen in Deutschland ist aus der
Tab. 80 zu ersehen. Die Gesamtmenge hat seit
1996 aufgrund der verschärften gesetzlichen Re-
gelungen leicht abgenommen. Alle Abfälle, die
sich nicht vermeiden, verwerten oder behandeln
lassen, sind nach den Vorschriften des Kreislauf-
wirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
umweltfreundlich zu entsorgen (Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetz vom 27. September
1994 (BGBl. I, S. 2705)), das zuletzt durch Artikel
 
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