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wurde die Druckschrift „Ableitung von Geringfü-
gigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“
erarbeitet (LAWA, 2004). Diese gibt Prüfwerte
zur Beurteilung von Grundwasserverunreinigun-
gen vor, mit denen die unteren Anwendungsgren-
zen (mg/l) für Pflanzenschutzmittel, Biozide,
sprengstofftypische Verbindungen, sowie Me-
tall-, Halbmetall-, Ionen und sonstige Kationen,
Anionen mit ihren Bestimmungsmethoden fest-
gelegt werden. Zugelassene Untersuchungsver-
fahren werden durch den Fachbeirat Bodenun-
tersuchung als beratendes Gremium des Bun-
desumweltministeriums (FBU) aktualisiert. Der
aktuelle Stand kann auf der Homepage 16 nachge-
schlagen werden.
Einige Bundesländer haben eigene Bewer-
tungskriterien zur Beurteilung von Grundwas-
serschäden aufgestellt (z.B. Berlin: Bewertungs-
kriterien für die Beurteilung von Grundwasser-
verunreinigungen in Berlin (Berliner Liste 2005)
vom 01. Juli 2005; Hessen: Verwaltungsvorschrift
zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von
Grundwasserverunreinigungen - Hessen - vom
30. September 2005). In den meisten Bundeslän-
dern erfolgt die Bewertung von Grundwasser-
schäden nach der „Ableitung von Geringfü-
gigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“
(LAWA, 2004). In der Regel werden für die Schad-
stoffe toxikologisch abgeleitete Geringfügigkeits-
schwellenwerte definiert, die vor allem auf den
Trinkwasserschutz ausgerichtet sind. Die Berliner
Liste definiert z.B. zusätzlich einen „sanierungs-
bedürftigen Schadenswert“ und Beurteilungs-
werte für den Boden im Hinblick auf das Schutz-
ziel Grundwasser, bei denen nach der jeweiligen
Lage in einem Wasserschutzgebiet und dem
Grundwasserflurabstand differenziert wird. Mit
dem Grundwasser können Schadstoffe auch in
die Oberflächengewässer gelangen und sich somit
großräumig verbreiten (M ATTHEß et al., 1997;
I SENBECK -S CHRÖTER et al., 1998).
Jedoch sind nicht alle Belastungen ausschließ-
lich anthropogen. So sind bereits in Böden anor-
ganische und organische Stoffe und Spurenele-
mente enthalten (H INDELER et al., 2004; LABO,
2003/04). In Mineral- und Heilwässern sind geo-
gene Schwermetallgehalte häufiger (F RICKE , 1953;
G EORGOTAS & U DLUFT , 1973; Q UENTIN et al., 1973
u.a.), deren Konzentrationen unter natürlichen
Verhältnissen die für eine Nutzung als Trink-, Mi-
neral- oder Heilwasser festgelegten Grenzwerte
überschreiten können. Zum Beispiel enthält die
„Maxquelle“ in Bad Dürkheim, erbohrt in den
Schichten des Tertiärs, Arsen-Konzentrationen
bis 14 mg/kg (C ARLÉ , 1975). Auch in anderen Ge-
steinsfolgen, vor allem bei Vererzungen, sind au-
ßer Schwermetallen höhere Arsen-Gehalte zu er-
warten. Allgemein scheinen jedoch die geogenen
Schwermetall-Konzentrationen der Grundwässer
niedrig zu sein (H ÖLTING , 1982).
Vor dem Hintergrund geogener Belastungen
müssen aber gelegentlich auch an und für sich
wohlgemeinte Grenzwertfestlegungen kritisch
gesehen werden. So wurden z.B. in der Klär-
schlammverordnung vom 15. April 1992 (i.d.F.
vom 26. November 2003/BGBl. I, S. 2378) Grenz-
werte für Schwermetalle gärtnerisch oder land-
wirtschaftlich genutzter Böden festgelegt, bei de-
ren Überschreiten eines Wertes kein Klär-
schlamm aufgebracht werden darf (Tab. 78). Eine
solche Begrenzung sollte verhindern, dass durch
Klärschlamm zusätzlich Schwermetalle in den
Boden gelangen und unter Umständen das
Grundwasser gefährden. Diese Werte können in
natürlichen Böden jedoch überschritten werden
(Tab. 79), sind dann also geogen. Deshalb bemän-
Tab. 78: Schwermetall-Grenzwerte gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzter Böden, bei deren Überschreiten
eines Wertes kein Klärschlamm aufgebracht werden darf (mg/kg Trockensubstanz TS; nach Klärschlammverord-
nung (Abf.KlärV) vom 15. April 1992).
Schwermetall
Grenzwert
Schwermetall
Grenzwert
mg/kg TS
mg/kg TS
Blei
(Pb)
100
Nickel
(Ni)
50
Cadmium
(Cd)
1,5
Quecksilber
(Hg)
1
Chrom
(Cr)
100
Zink
(Zn)
200
Kupfer
(Cu)
60
 
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