Geoscience Reference
In-Depth Information
4
zusammengestellt, und zwar jeweils die synony-
men (meist Firmen-) Bezeichnungen, Stoffdich-
te, Verhalten im Wasser, Wassergefährdungsklasse
(WGK, sofern schon festgelegt), Toxizitätsdaten
und Literaturhinweise. Maximal zulässige Kon-
zentrationen einiger Stoffe im Trinkwasser sind
durch die Tr inkwasserverordnung vom 21. Mai
2001 (BGBl. I, S. 959) (Abschn. 3.9.7.5.3) festge-
legt. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
Sanierung von Böden regelt das Bundes-Boden-
schutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998
i.d. Fassung vom 1. Januar 2001. In der zugehöri-
gen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverord-
nung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I,
S. 1554) werden Grenzwerte für zulässige Boden-
inhaltsstoffe insbesondere im Bereich von schäd-
lichen Bodenveränderungen (z.B. Altlasten) ge-
nannt und entsprechende Untersuchungsverfah-
ren geregelt.
Bei stärkeren Belastungen des Bodens und
des Grundwassers werden Sanierungsarbeiten
(DVWK, 1991) erforderlich. Dabei ergibt sich na-
turgemäß die Frage, ab welcher Belastung (Stoff-
art, Konzentration) derartige Sanierungen einge-
leitet werden müssen, um weitere Schadens-
wirkungen zu unterbinden. In den vergangenen
Jahren dienten als Orientierungshilfen die
„Niederländische Liste“ sowie die von der Län-
derarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im Jahre
1994 herausgegebene „Empfehlungen für die Er-
kundung, Bewertung und Behandlung von
Grundwasserschäden“ (siehe 5. Auflage dieses
Buches). Beide Papiere sind nicht mehr gültig.
Seit dem Jahre 1999 gelten die Maßnahmen-,
Prüf- und Vorsorgewerte der Bundes-Boden-
schutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
vom 12. Juli 1999 (BGBl 1999, Tl.I, Nr.36). In 4
Anhängen dieser Verordnung werden die Anfor-
derungen zur Untersuchung schädlicher Boden-
veränderungen festgelegt:
Bodenveränderung auf Grund von
Bodenerosion durch Wasser vorliegt.
Als Beispiel für die Maßnahmen-, Prüf- und Vor-
sorgewerte des 2. Anhangs der BBodSchV sind in
Tab. 77 die Prüfwerte zur Beurteilung des Wir-
kungspfads Boden-Grundwasser zusammenge-
stellt.
Tab. 77: Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfads
Boden-Grundwasser nach Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG).
Stoff
Prüfwert
μ
g/l
Antimon
10
Arsen
10
Blei
25
Cadmium
5
Chrom, gesamt
50
Chromat
8
Kobalt
50
Kupfer
50
Molybdän
50
Nickel
50
Quecksilber
1
Selen
10
Zink
500
Zinn
40
Cyanid, gesamt
50
Cyanid, leicht freisetzbar
10
Fluorid
750
Anhang 1: Anforderungen an die Probennahme,
Analytik und Qualitätssicherung bei
den Untersuchungen;
Anhang 2: Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorge-
werte;
Anhang 3: Anforderungen an Sanierungsunter-
suchungen und den Sanierungsplan;
Anhang 4: Anforderungen an die Untersuchung
und Bewertung von Flächen, bei de-
nen der Verdacht einer schädlichen
In Ergänzung des §4 (5) (Bewertung) dieser
Verordnung hat die Länderarbeitsgemeinschaft
Bodenschutz (LABO) ein „Informationsblatt für
den Vollzug“ mit „Bewertungsgrundlagen für
Schadstoffe in Altlasten“ erarbeitet (LABO,
2009), das für 64 Stoffe Prüfwert-Vorschläge
(mg/kg TM (Trockenmasse)) für Böden auf Kin-
derspielflächen, in Wohngebieten/Freizeitanlagen
und auf Industrie-/Gewerbegrundstücken ent-
hält. Von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
 
Search WWH ::




Custom Search