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Abb. 130: Grundwasserhydraulik (1) im unbeeinflussten und (2) durch Brunnenbetrieb beeinflussten Zustand.
vor bakteriellen Beeinträchtigungen gegeben
sein. Anthropogene Verunreinigungen (Abschn.
4.7.2) durch Fäkalstoffe zeigen sich meistens in
erhöhten Konzentrationen von Nitrat
forme Keime und Fäkalstreptokokken in 100 ml
Trinkwasser nicht enthalten sein.
Hinsichtlich der Bemessung der Zone II sah
die erste Fassung der Schutzgebietsrichtlinien
(Januar 1953) eine Abstufung vor, die von der Be-
schaffenheit der Deckschichten im oberflächen-
nahen Bereich (bis 4,0 m Tiefe) abhing. Die Ein-
teilung in eine günstige, mittlere und ungünstige
Untergrundbeschaffenheit ist zwar in den späte-
ren Richtlinien beibehalten worden, doch wurde
β
(NO 3 - )
(NO 2 - ) > 1 mg/l, Ammonium
> 20 mg/l, Nitrit
β
(PO 4 3- )
> 0,1 mg/l an. Auch der Nachweis von Esche richia
coli oder coliformen Bakterien gilt als Indikator
für solche Verschmutzungen (Abschn. 3.9.6.1).
Nach § 2 TrinkwV (Abschn. 3.9.7.5.3) sollen coli-
(NH 4 + ) > 1 mg/l und Phosphat
β
β
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