Geoscience Reference
In-Depth Information
1
sich nach H ÖLTING (1991) für die alten Bundes-
länder eine Grundwasser-Neubildungsrate von
63 · 10 9 m 3 /a, von denen nur 4,1 % durch Brun-
nen in Wasserwerken gefördert werden.
Der Wasserverbrauch wird nach den derzeiti-
gen Zahlen künftig eher rückläufig sein, sodass
die Schwerpunkte künftiger Bemühungen zur Si-
cherung der Wasserversorgung mehr bei der Er-
haltung der Wasserbeschaffenheit liegen werden.
Besonders in der Grundlagenforschung wurden
größere Anstrengungen unternommen, um die
Probleme anthropogener, d.h. durch menschliche
Aktivitäten entstandener Beeinflussungen auf das
Grundwasser in den Griff zu bekommen. Mehr
und mehr zeigt sich, dass das Grundwasser an
ökonomischer Bedeutung gewinnt.
Einen wesentlichen Beitrag zur Lösung solcher
Probleme leistet die Hydrogeologie - Teil der
Geologie - als Wissenschaft, die sich mit den Ei-
genschaften des Wassers in den Hohlräumen der
Lithosphäre und seinen Wechselwirkungen mit
dem Gestein (DIN 4049-1) auseinandersetzt.
Aufgabe der Hydrogeologie ist es, gemeinsam mit
der Wasserwirtschaft, Grundwasservorräte abzu-
schätzen, zu erschließen und optimal zu nutzen.
Grundwasser ist zwar von Natur aus frei von ge-
sundheitsgefährdenden Eigenschaften und nach
Herkunft und Beschaffenheit appetitlich, doch
wird es durch zunehmenden Ge- und Verbrauch
sowie durch Umwelteinflüsse mehr und mehr ge-
fährdet. Zum Wohl der Allgemeinheit kommt da-
her dem Schutz des Grundwassers gegenüber
konkurrierenden Interessen ein entscheidendes
Gewicht zu, dies geschieht durch Ausweisung von
Schutzgebieten (DVGW, 1995b). Aber nicht nur
Grundwassererschließung und Grundwasser-
schutz sind Aufgaben der Hydrogeologie, son-
dern auch die Kenntnis und Erhaltung der Was-
serbeschaffenheit, nicht zuletzt bei Mineral- und
Heilquellen. Grundwasservorräte und -beschaf-
fenheit werden in hydrogeologischen Karten
dargestellt und in wasserwirtschaftlichen Rah-
menplänen und Raumordnungsplanungen be-
rücksichtigt. Schließlich sind hydrogeologische
Untersuchungen vielfach Grundlage wasser-
rechtlicher Entscheidungen.
Eine solche Aufzählung kann naturgemäß die
vielseitige praxisbezogene Tätigkeit der Hydro-
geologen nur streifen. Ebenso wichtig sind For-
schung und Lehre. Die moderne Hydrogeologie
ist zwar aus der Geologie hervorgegangen, hat
sich aber zu einem eigenständigen interdiszipli-
nären Zweig der Naturwissenschaften entwickelt.
Sie ist aus Teilen klassischer Disziplinen wie Geo-
logie, Hydrologie, Meteorologie, Physik, Chemie,
Biologie u.a. hervorgegangen. Aufgabe der For-
schung ist es dabei, neue Erkenntnisse zu gewin-
nen, sie der Praxis zu vermitteln und in der Lehre
Nachwuchswissenschaftler heranzubilden. Die
Studienrichtung Hydrogeologie findet sich als
Schwerpunkt oder Vertiefung im Rahmen der
bundesweiten Einführung der Bachelor- und
Masterstudiengänge in der Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 20. Au-
gust 1998 (geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 8. August 2002). Hintergrund dieser Studi-
enstrukturreform bildet der sogenannte Bolog-
na-Prozess, der als Kernstück die Schaffung eines
internationalen, interdisziplinären und durchläs-
sigen „Europäischen Hochschulraums“ vorsieht.
Mit der Festsetzung von Mindeststandards für
die hydrogeologische Ausbildung beschäftigt
sich der ARBEITSKREIS AUSBILDUNG UND
INFORMATION (AK Aus + In) der Fachsektion
Hydrogeologie der Deutschen Gesellschaft für
Geowissenschaften (FH-DGG).
Grundwasser ist ein Bodenschatz, der eng mit
dem Leben des Menschen verbunden ist. Sein
Schutz ist durch zahlreiche Vorschriften vorgese-
hen, nicht zuletzt gewährleistet durch das Wasser-
haushaltsgesetz (WHG) und entsprechende
Rechtsvorschriften der Bundesländer. Das Bun-
des-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.
März 1998 hat durch seine direkte Einwirkung
auf den Boden nicht nur dessen Schutz zum Ziel,
es wirkt indirekt auch auf das (Grund-)Wasser.
Aus wissenschaftlicher Sicht liegen dazu gründli-
che Ausarbeitungen vor (R OSENKRANZ et al., 1988;
B LUME , 1990). Die Bewahrung des Bodenschatzes
Grundwasser gehört zur Daseinsvorsorge des
Menschen und zur Erhaltung der Lebensqualitä-
ten. Voraussetzung dafür ist es, Werden und Ver-
gehen des Wassers, insbesondere des Grundwas-
sers, zu kennen.
Auf europäischer Ebene wurde nach längerer
Diskussion (seit 1996) die „Richtlinie des Rates
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maß-
nahmen der Gemeinschaft im Bereich der Was-
serpolitik“ vom 22. Oktober 2000 beschlossen
und am 22. Dezember 2000 veröffentlicht. Diese
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll in den
Ländern der Europäischen Union Schutz und
Search WWH ::




Custom Search