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Beispiel 3 (Abb. 5, Probe 3):
Für die Korngrößen d K60 = 2,52 mm sowie d K10 =
0,31 mm und der sich daraus ergebenden Un-
gleichförmigkeitszahl U = (2,52/0,31) = 8,1 ist ei-
ne Berechnung des Durchlässigkeitsbeiwerts
nicht zulässig, da U > 5 ist. Hier ist die Bestim-
mung nach N AHRGANG möglich.
tragen (Abb. 102). Auf einem zweiten, transpa-
renten Deckblatt wird im gleichen Maßstab wie
dem der Summenkurve ein Rechteck gezeichnet,
dessen Breite von d = 1 mm bis d = 5 mm entspre-
chend der Korngrößeneinteilung auf der Abszisse
reicht, und dessen Höhe dem Abstand von der
10 %- bis zur 60 %-Linie auf der Ordinate ent-
spricht. Dieses Rechteck erfüllt die Bedingungen
von U
5; alle innerhalb gelegenen Werte des
Verhältnisses U < 5. Dann wird das Rechteck auf
der Summenkurve der zu untersuchenden Probe
so verschoben, bis die rechte obere und die linke
untere Ecke des Rechtecks mit einem Abschnitt
der Summenkurve deckungsgleich sind. Die linke
Rechteckseite, verlängert bis zur Abszisse, gibt
dann den d K10 -Wert an, der in die HAZEN-Glei-
chung einzusetzen ist.
4.2.2.1.2 Bestimmung nach N AHRGANG
Für den Fall, dass U > 5 ist, empfiehlt N AHRGANG 9
eine graphische Ableitung des d K10 -Wertes aus
der Summenkurve. Dieses unveröffentlichte Ver-
fahren ist unabhängig von der Ungleichförmig-
keitszahl und somit also auch für schlecht sortier-
tes Material anwendbar. Dazu wird die Summen-
kurve auf doppeltlogarithmischem Papier aufge-
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Abb. 102: Bestimmung der wirksamen Korngröße d K10 aus der Summenkurve einer Korngrößenanalyse nach
NAHRGANG (Probe 3 aus Abb.5).
 
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