Geoscience Reference
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dass bei einem Meißeldurchmesser von d =
115 mm, einem Spüldruck von p = 20 bar
und einer Pumpenfördermenge von V ·
450
l/min die Steiggeschwindigkeit einer Klar-
wasserspülung v = 50 m/min und die des
Bohrgutes v
30 m/min beträgt. Saugboh-
rungen erbringen meist geologisch besser
bestimmbare Bohrproben, häufig sogar
ganze Gesteinsbrocken, und sind teufen-
treuer. Bei Saugbohrungen besteht jedoch
die Gefahr, dass der Bohrlochwasserspiegel
nicht oberflächennah gehalten werden
kann, sondern z.B. bei Antreffen von Klüf-
ten plötzlich abfällt. In diesem Fall können
der Spülhilfe zur Andickung (Erhöhung von
Viskosität und Dichte) Spülungszusätze zu-
gesetzt werden (DVGW, 1998b). Die Spül-
hilfen in Kombination mit den Spülungszu-
sätzen sollen
die Bohrlochwände standfest und kali-
bergerecht halten,
das Bohrgut austragen,
das Absinken des Bohrguts in der Bohr-
spülung verzögern,
die Bohrwerkzeuge kühlen und schmie-
ren,
den Grundwasserleiter durch Abdichten
der Bohrlochwände schützen,
das Grundwasser nicht unmittelbar ge-
fährden.
Als Spülungszusätze werden verwendet:
Bentonit, CMC (Carboxy-Methyl-Cellulo-
se, das jedoch als guter Bakteriennährboden
desinfiziert werden muss), synthetische Po-
lymere, Beschwerungsmittel (Kreidemehl,
Schwerspat) und in salzhaltigem Gebirge
Salze zur Minderung der lösenden Wirkung.
Mit der „Behandlung, Verwertung und Ent-
sorgung von Bohrspülungen aus Tiefboh-
rungen“ befasst sich die Hinweisschrift
ATV-354 (ATV-DVWK).
Die Spülungszusätze müssen sorgfältig
dosiert werden, um ein Dichtsetzen von
Klüften zu vermeiden. Sind auch nach Zu-
gabe von Spülungszusätzen die Spülungs-
verluste so groß, dass keine Bohrproben zur
Oberfläche aufsteigen, müssen für die geo-
logische Beurteilung der Schichtenfolge
Kernproben gezogen werden.
 
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