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4.1.6 Bohrverfahren
wird mit wachsender Pumpdauer und Entfer-
nung vom Entnahmebrunnen kleiner.
Die Anordnung dieser Messstellen erfolgt nach
o.g. Kriterien, entweder auf senkrecht sich kreu-
zenden Reihen, oder - bei guter Kenntnisse der
geologischen Verhältnisse des Untergrundes -
besser flächenhaft. Durch die Messstellen sollen
die durch unterschiedliche Durchlässigkeitsver-
hältnisse bedingten Asymmetrien des Absen-
kungstrichters und damit die richtungsverschie-
denen Durchlässigkeitsbeiwerte erfasst werden.
In den meisten Fällen wird ein Abstand der
Grundwassermessstellen zwischen 10 m und
100 m gewählt. Bei geringer Durchlässigkeit des
Grundwasserleiters und kleiner Entnahmemenge
ist ein kleinerer Abstand der ersten Grundwasser-
messstelle vom Entnahmebrunnen (z.B. 1,5 m bis
5,0 m) erforderlich.
Bohrungen werden heute nicht nur zur Er-
schließung von Grundwasser oder für Grund-
wassermessstellen (DVGW, 2003a) niederge-
bracht, sondern auch zur Erkundung von Un-
tergrundbelastungen durch anthropogene Akti-
vitäten und deren Folgen (Versickerungen
wassergefährdender Stoffe aus Altablagerungen
und Altstandorten, sog. Altlasten). Hinsichtlich
der Bohrtechnik gilt grundsätzlich das Gleiche
wie bei Brunnenbohrungen. Zusätzlich ist jedoch
darauf zu achten, dass die Bohrgeräte vor Bohr-
beginn sorgfältig gereinigt werden, um keine Ver-
unreinigungen von vorausgegangenen Bohrar-
beiten zu verschleppen. Auf Gefährdungen der
Bohrmannschaft (evtl. Anlegen von Schutzklei-
dung und Atemschutz!) im Verlauf von Bohrar-
beiten durch gesundheitsgefährdende Stoffe im
Untergrund ist hinzuweisen. C OLDEWEY & K RAHN
(1991) geben weitere Hinweise auf das richtige
Bohren in Altablagerungen und in deren Umge-
bung.
Wegen der möglichen Gefährdung der Bohr-
mannschaft ist auf die Einhaltung der Arbeits-
schutzvorschriften besonders hinzuweisen. Aus-
künfte hierzu geben die Arbeitsschutzbehörde
und die zuständige Berufsgenossenschaft, so z.B.
in der „Berufgenossenschaftlichen Regel für Si-
cherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 128
Kontaminierte Bereiche“. Es ist Aufgabe des
Bohrunternehmens, die regional gültigen Rechts-
vorschriften für Erdaufschlüsse zu beachten.
Für die Gewinnung von Probenmaterial zur Un-
tersuchung im Labor sind geologische Aufschlüs-
se zu erstellen. Falls diese nicht natürlicherweise
(z.B. Uferböschungen) oder anthropogen (z.B.
Kies- und Sandgruben, Steinbrüche) vorhanden
sind, müssen sie künstlich hergestellt werden.
Dies kann z.B. in Form von Schürfen oder Grä-
ben geschehen; besser sind allerdings Bohrauf-
schlüsse. Durch Bohrungen lassen sich sowohl
das notwendige Probenmaterial gewinnen, aber
auch Hinweise auf die Höhe des Grundwasser-
spiegels bekommen. Außerdem können Wasser-
proben entnommen werden.
Generell unterteilt man die Bohrverfahren in
Trocken- und Spülbohrverfahren. Eine umfas-
sende Übersicht gibt Tab. 71 (DVGW, 2001e).
Technische Einzelheiten sind B IESKE et al. (1998);
S CHILLIING et al. (1991); C HILINGARIAN & V OR -
ABUTR (1981) zu entnehmen.
4.1.6.1 Trockenbohrverfahren
Bei Trockenbohrverfahren (drehend oder schla-
gend) werden Meißel verschiedener Bauart und
verschiedenen Durchmessers in den Untergrund
niedergebracht, ohne dass eine Bohrspülung zur
Förderung des Bohrguts zugesetzt wird; deshalb
spricht man auch von einem Trockenbohrverfah-
ren. Unter Spülung wird nach DIN 4020 die Zu-
gabe von Wasser oder Luft zur Förderung des
Bohrgutes verstanden. In Lockergesteinen wer-
den Bohrwerkzeuge (Schappe, Schnecke, Kies-
pumpe, Greifer) eingesetzt, die das gelöste Ge-
stein selbst aufnehmen und beim Ziehen an die
Oberfläche befördern (Trockendrehbohrverfah-
ren, Abb. 99-1). Da die Wände der Bohrlöcher im
Lockergestein meistens nicht standfest sind, müs-
sen sie durch Verrohrungen (Mantelrohre) abge-
sichert werden, die kontinuierlich mit fortschrei-
tender Tiefe mitgeführt und nach Abschluss der
Bohrarbeiten wieder gezogen werden. Festgestei-
ne werden durch schwere Meißel gelockert und
das gelockerte Bohrgut von Zeit zu Zeit durch
Greifwerkzeuge (Schappen) an die Oberfläche
befördert. Der Meißel hängt an einem Seil (Penn-
sylvanisches Verfahren) oder an einem Gestänge
(Kanadisches Verfahren); in beiden Verfahren
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