Geoscience Reference
In-Depth Information
4
für Wassererschließungen machen zu können, die
sowohl den hydrogeologischen Verhältnissen als
auch den Interessen anderer Belange optimal
Rechnung tragen.
Grundlagen zur Ermittlung des nutzbaren
Grundwasserdargebots hat der DVWK-Fachaus-
schuss „Grundwassernutzung“ (DVWK, 1982a)
zusammengestellt.
Gutachten enthalten und der Gedankengang dar-
gestellt sein, der zur abschließenden Meinungs-
bildung führt. Andererseits sollten zu einer sol-
chen Meinungsbildung aber nur so viele Unter-
suchungen angestellt werden, dass der dafür not-
wendige Aufwand in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum angestrebten Unter-
suchungsziel steht. Schließlich sind „Eventual-
schlüsse“ („sollte, könnte“) soweit als möglich zu
vermeiden. Hydrogeologisch gibt es genügend
Möglichkeiten, quantitative und qualitative Aus-
sagen fundieren zu können. Sofern erforderlich,
können Folgerungen unter Angabe ihres Wahr-
scheinlichkeitsgrades gezogen werden.
4.1.1 Beratungen,
Gutachtenerstellung
Für größere Wassererschließungsmaßnahmen
empfiehlt es sich, den Rat erfahrener Fachleute
(Geologen, Ingenieure, Hydrologen) einzuholen.
Diese Beratungen erfolgen vorwiegend in Form
von Gutachten und Stellungnahmen (J OSOPAIT ,
1996). Gutachten sind in aller Regel Meinungsäu-
ßerungen des Bearbeiters und rechtlich auch im-
mer nur als solche zu werten. Ein Gutachtenbear-
beiter soll jedoch die gestellte Aufgabe nach bes-
tem Wissen lösen und bemüht sein, sich von sub-
jektiven Meinungen frei zu machen. Es bleibt
jedoch schon wegen der unterschiedlichen Erfah-
rungen nicht aus, dass solche subjektiven Mei-
nungen in ein Gutachten einfließen. Durch Ge-
gengutachten und Obergutachten können hydro-
geologische Beurteilungen wie auch in anderen
wissenschaftlichen Disziplinen optimiert werden.
Irrtümer sind zwar nie völlig auszuschließen, je-
doch bei dem heutigen Stand hydrogeologischer
Erkenntnisse zu vermeiden, wenn die Untersu-
chungen mit einem genügenden, meist jedoch
mit erheblichen Kosten verbundenen Aufwand
betrieben werden. Fehlschlüsse in Gutachten sind
rechtlich dann strafbar, wenn sie grob fahrlässig
gezogen wurden.
Gutachten sollen logisch, verständlich, nach-
vollziehbar und eindeutig in der Aussage sein.
Das setzt voraus, dass das gestellte Problem klar
erkannt und beschrieben ist. Falls ein Gutachten
nach längerer Zeit wieder herangezogen wird,
muss erkennbar sein, ob zwischenzeitlich be-
kannt gewordene Beobachtungen oder Fakten
zur Zeit der Gutachtenbearbeitung schon be-
kannt waren und berücksichtigt wurden. Deshalb
müssen alle ausgewerteten Beobachtungen, Mes-
sungen, Fremdgutachten und -berichte in dem
4.1.2 Voruntersuchungen
Eine Grundwassererschließung beginnt mit der
Ermittlung des Wasserbedarfs V · w . Grundsätzlich
wird unterschieden zwischen dem:
Mittleren Bedarf: Richtwert, der für die hy-
drogeologischen Untersuchungen maßgebend
ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass bei
ausreichendem Rückhaltevermögen des ge-
nutzten Grundwasserleiters sommerliche
Spitzenentnahmen durch winterliche Minder-
entnahmen ausgeglichen werden.
Spitzenbedarf: Richtwert für die Untersu-
chungen, nach denen die technischen Einrich-
tungen auszulegen sind, um auch den kurzzei-
tigen Spitzenverbrauch abdecken zu können.
Aus dem Jahresbedarf V · Wa (m 3 /a), dividiert
durch 365 (Tage), errechnet sich der mittlere Ta -
gesbedarf V · Wd (m 3 /d). Durch Division des mitt-
leren Tagesbedarfs V · Wd durch die Zahl 86,4 ergibt
sich der mittlere Bedarf in der Einheit l/s; Um-
rechnungen zwischen Jahres-, Tages- und Spit-
zenbedarf erfolgen wie folgt:
Bei einem Jahresbedarf V · Wa
in (m 3 /a) ist der Ta-
gesbedarf:
3
3
1 m
a
1a
365d
1
365
m
d
V
Wd
3
3
1 m
a
1
365
m
d
.
Search WWH ::




Custom Search