Geoscience Reference
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seergebnissen „mit vielen Stellen hinter dem
Komma“. Dies täuscht eine Genauigkeit vor, die
jedoch nicht vorhanden ist. Daher ist die Angabe
der Anzahl von signifikanten Stellen immer der
entsprechenden Norm zu entnehmen.
Wichtig bei allen Betrachtungen ist die Tatsa-
che, dass sich die Analysenergebnisse immer auf
die im Labor vorliegende Probe beziehen. Sie ver-
leiten dann möglicherweise zu der Annahme,
dass das Analysenergebnis die Beschaffenheit ei-
nes Grundwassers am Punkt der Probeentnahme
als unveränderlich darstellt. Tatsächlich gleicht
ein Analysenergebnis selten einem anderen, weil
die Probennahme immer einen Eingriff in das
System darstellt und mit einem eigenen Fehler
behaftet ist. Zudem unterliegen Lösungsinhalte
natürlichen Schwankungen - wenn auch meist in
geringen Grenzen. Insofern ist eine Steigerung
der Genauigkeit über das notwendige Maß hi-
naus nicht sinnvoll.
Die zur Festlegung geohydrochemischer Ei-
genschaften eines Grundwasserleiters erforderli-
che Probenzahl wird in DVWK-Regel 128
(DVWK, 1992a) erläutert.
mungen, wie sie sich aus der Trinkwasserverord-
nung (TrinkwV) oder anderen speziellen Unter-
suchungszielen ergeben (Abschn. 3.9.7.5.3).
Vertiefende Informationen zur Abwasserun-
tersuchung und -bewertung vermittelt H ÜTTER
(1994).
3.9.7.1.7 Untersuchungen organischer
Inhaltsstoffe
In der Abwasserchemie sind neben den genann-
ten weitere Parameter üblich, die Summenbe-
stimmungen darstellen und aufwändige Einzel-
analysen ersparen sollen. Sie werden auch bei der
Untersuchung von Grundwässern vor allem in
Bereichen mit Altlasten und Altlast-Verdachtsflä-
chen eingesetzt. Die wichtigsten sind:
AOX: adsorbierbare organische Halogen-
(z.B. Chlor-) Verbindungen; dieser Parameter
ist grundwasserchemisch relevant, da bei sei-
ner Bestimmung auch Spurengehalte erfasst
werden; die geogene Grundbelastung liegt bei
β
g/l. Die Analyse erfolgt in der Regel
nach DIN EN ISO 9562, in stark salzhaltigen
Wässern (z.B. Solen) nach DIN 38409-22 . Die
Angabe der Ergebnisse erfolgt als
< 10
μ
3.9.7.1.6.12 Elemente
Im Bereich der anorganischen Inhaltsstoffe wird
eine Vielzahl von Elementen bestimmt, fälschli-
cherweise oft als Schwermetalle (z.B. ist Arsen
kein Schwermetall) bezeichnet. Die Bestimmung
erfolgt, ggf. nach Aufschluss, mit spektrometri-
schen Verfahren; hier seien die Verfahren DIN EN
ISO 11885 (ICP/OES), DIN EN ISO 17294-1 und
-2 (ICP/MS), DIN EN ISO 15586 (AAS-Graphit-
rohr) und DIN EN ISO 11969 (AAS-Hydridver-
fahren) sowie die Verfahren zur Bestimmung von
Quecksilber DIN EN 1483, DIN EN 12338 sowie
DIN EN 13506 genannt.
(Cl - ) in
β
mg/l oder
μ
g/l.
EOX: extrahierbare organische Halogen-Ver-
bindungen; das Untersuchungsverfahren für
diesen Paramter ist weniger empfindlich als
die AOX-Bestimmung. Für Wasser existiert
kein genormtes Analyseverfahren mehr, da
dieser Parameter durch AOX ersetzt wurde. In
Schlämmen und Sedimenten kann EOX nach
DIN 38414-17 analysiert werden.
POX: mit Stickstoffgas ausblasbare organische
Halogene (leichtflüchtige organische Halo-
gen-Verbindungen); hierfür existiert kein ge-
normtes Verfahren.
3.9.7.1.6.13 Weitere Untersuchungen
anorganischer Inhaltsstoffe
Die genannten Analysenparameter stellen den
Mindestumfang für Grundwasseranalysen dar.
Die oben nicht genannten Inhaltsstoffe werden
der Regelanalyse angefügt und richten sich nach
dem Zweck und dem Ziel der Untersuchung. Da-
zu gehören insbesondere therapeutisch wirksame
Ioneninhalte bei Heilwässern und andere Ionen
in Mineralwasseranalysen oder Sonderbestim-
Gesamter gebundener Stickstoff TN b : Sum-
me des Stickstoff aus allen gelösten Verbin-
dungen; dies ist in der Regel die Summe aus
Ammoniumstickstoff (NH 4 + ), Nitratstickstoff
(NO 3 - ), Nitritstickstoff (NO 2 - ) sowie organi-
schen Stickstoff-Verbindungen. Dazu oxidiert
man die in der Wasserprobe enthaltenen
Stickstoff-Verbindungen durch katalytische
Verbrennung in einer Sauerstoff-Atmosphäre
bei über 700 °C zu Stickstoffoxid. Nach DIN
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