Geoscience Reference
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3
Tab. 53:
Härtestufen nach K
LUT
& O
LSZEWSKI
(1945).
Äquivalentkonzentration
c(1/2 Ca
2+
)
Gesamthärte
Beurteilung
mmol/l
°dH
< 1,43
< 4
sehr weich
1,43 - 2,86
4 - 8
weich
2,86 - 4,28
8 - 12
mittelhart
4,28 - 6,43
12 - 18
etwas (oder ziemlich) hart
6,43 - 10,7
18 - 30
hart
> 10,7
> 30
sehr hart
Tab. 54:
Härtestufen nach dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“.
Härtebereich
Gesamthärte
Gesamthärte
(Stoffmengenkonzentration)
c(X)
mmol/l
°dH
weich
< 1,5
< 8,4
mittel
1,5 - 2,5
8,4 - 14,0
hart
> 2,5
> 14,0
1
z
X
Die
Karbonat-Härte
errechnet sich aus der
Säurekapazität bis pH 4,3 (früher: m-Wert). Bei
Verwendung von Salzsäure (HCl) mit
c
=
0,1 mol/l und 100 ml Wasserprobe gibt der Ver-
brauch in Millilitern bis zum Umschlagpunkt des
Indikators Methylorange die Karbonat-Härte in
der Äquivalentkonzentration (mmol/l) an.
Durch Multiplikation mit dem Faktor 2,8 ergibt
sich die Karbonat-Härte in der Einheit deutsche
Härtegrade °dH.
In stärker alkalischen natürlichen Wässern mit
höheren pH-Werten können Hydroxide (z.B.
Ca(OH)
2
) und Karbonate (CO
3
2-
) enthalten sein.
Deshalb wird bei der Wasseranalyse untersucht,
ob auch bei höheren pH-Werten noch Säure ver-
braucht wird. Diesen Wert stellt die „Säurekapa-
zität bis pH = 8,2“ (K
S 8,2
) dar. Aus den Säurekapa-
zitäten bis pH = 4,3 (K
S 4,3
) und pH = 8,2 (K
S 8,2
)
lassen sich die Äquivalentkonzentrationen von
HCO
3
-
, CO
3
2-
- und OH
-
β
(X) =
c
(
) ·
M
(1/2 X)
errechnen mit
M
(1/1 OH
-
) = 17 g/mol,
M
(1/2
CO
3
2-
) = 30 g/mol und
M
(1/1 HCO
3
-
) =
61 g/mol.
Bei der Umrechnung der Äquivalentkonzen-
tration des Hydrogenkarbonats in °dH ist zu be-
rücksichtigen, dass diese Größe über die Massen-
konzentration des II-wertigen Calciums definiert
ist. Ist nur Hydrogenkarbonat (I-wertig) anwe-
send (was in der Regel der Fall ist), ist zur Um-
rechnung die ermittelte
c
(1/1 HCO
3
-
) zu verdop-
peln, weil 2
c
(1/1 HCO
3
-
) =
c
(1/2 CaO).
1 °dH Karbonat-Härte entspricht 2 ·
⋅
c
(1/1
HCO
3
-
) =
c
(1/2 CaO) = 0,357 mmol/l.
3.9.7.1.6.4 Freie Kohlensäure
Der Säuregehalt natürlicher Wässer am Ort der
Entnahme (kritische Anmerkungen: Abschn.
3.9.3.5) wird weitgehend durch den Gehalt an ge-
löster
freier Kohlensäure
bestimmt und ergibt
sich aus der Basekapazität bis pH = 8,2 (DIN
38409-7). Die bei der Titration benötigte Menge
nach den Angaben in
(Tab. 55) berechnen:
Die Massenkonzentrationen lassen sich aus
den Äquivalentkonzentrationen nach Gl. 83