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errechnet sich die Äquivalentkonzentration wie
folgt:
(CaO)
1,4
(MgO)
GH
Gl. 150
10
c (1/2 MgO) = (
(MgO)) / (M(1/2 MgO))
= (35,8 mg/l) / (20,16 g/mol)
= 1,776 mmol/l
β
β
(X) = Massenkonzentration (g/l).
(Gl. 81)
Häufig werden in (vor allem älteren) Analysen
statt Gesamt-Härten (bezogen auf die CaO- oder
MgO-Gehalte) so genannte Calcium- oder Mag-
nesium-Härten (bezogen auf Ca 2+ und Mg 2+ )
angegeben, die gemäß Gl. 150 umzurechnen sind:
Durch Multiplikation mit 2,8 °dH/(mmol/l) er-
gibt sich der Härtegrad wie folgt:
1,776 · 2,8 = 5°dH
(Gl. 149)
(CaO)
28,04
Bei den Härten werden unterschieden:
Ca-Härte
c
(1/2CaO) 2, 8
2, 8
Gesamt-Härte (GH): Gehalt an CaO und
MgO (hinzu sind noch die Gehalte an SrO
und BaO zu zählen, die aber häufig nur in ge-
ringen Konzentrationen vorliegen und daher
vernachlässigt werden können), weil deren
Verbindungen schwer wasserlöslich sind und
beim Erwärmen meist als Karbonate ausfal-
len.
(CaO) 0,10
2
(Ca
)
2
Ca-Härte
c
(1/2Ca
) 2, 8
2, 8
20,04
2
(Ca
) 0,14
(MgO)
20,16
Mg-Härte
c
(1/2MgO) 2, 8
2, 8
Karbonat-Härte (KH): Anteil an Ca-Ionen
und Mg-Ionen, für den eine äquivalen-
te Konzentration an Hydrogenkarbonat
(HCO 3 - ) und, sofern vorhanden, auch Kar-
bonat (CO 3 2- ) sowie dem bei der Hydrolyse
entstehenden Hydroxid (OH - ) vorliegt.
(MgO) 0,14
2
(Mg
)
2
Mg-Härte
c
(1/2Mg
) 2, 8
2, 8
12,16
Nichtkarbonat- (oder Mineral-) Härte
(NKH): Gesamt-Härte abzüglich der Karbo-
nat-Härte. Die Nichtkarbonat-Härte ist eine
Rechengröße und wird meist nicht mehr an-
gegeben.
2
(Mg
) 0, 23
Um alle Werte direkt untereinander ohne Um-
rechnungen vergleichen zu können, ist eine An-
gabe der Härte in Äquivalentkonzentrationen
c (1/z X) (mmol/l) sinnvoll.
Für die Qualifikation eines Wassers hinsicht-
lich seiner Härte werden Härtestufen nach K LUT
& O LSZEWSKI (1945) verwandt (Tab. 53):
Diese Einteilung ist nicht zu verwechseln mit
den Härtestufen nach dem „Wasch- und Reini-
gungsmittelgesetz“ vom 5. März 1987 (i.d.F.v. 29.
April 2007) (Berlin, 2007). Nach diesem Gesetz
werden folgende Härtebereiche unterschieden
(Tab. 54) (Hinweis: Im Gesetz wird nur auf die
Stoffmengenkonzentration Bezug genommen):
Nach DIN 38409-6 wird die Gesamt-Härte
nur noch als Stoffmengenkonzentration der Här-
tebildner (also in der Regel Calcium plus Ma-
gnesium), berechnet als Calcium, mit der An-
gabe mmol/l bestimmt. Dabei entspricht 1 °dH
einer Stoffmengenkonzentration von c (Ca 2+ ) =
0,179 mmol/l.
Die Gesamt-Härte erfasst die Gehalte an CaO
und MgO.
Sie kann aus Gl. 149 unter Einbeziehung von
MgO errechnet werden:
dH
( (1/2CaO)
c
c
(1/2MgO)) 2,8
(MgO)
(1 / 2 M g O) )2,8
(CaO)
(1 / 2 C a O)
(
M
M
(Gl. 149)
Durch Einsetzen von M (1/2 CaO) = 28,04 g/mol
und M (1/2 MgO) = 20,16 g/mol und beim Aus-
multiplizieren der Klammer ergibt sich dann die
Formel zur Berechnung der Gesamt-Härte aus
den Massenkonzentrationen:
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